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"Workflow" Einstellung - wie schnell?

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Fragmon:

--- Zitat von: Spid am 27.11.2019 09:49 ---Warum sollte den AG im Sachverhalt interessieren, wann der PR tagt?

--- End quote ---

Weil es den Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit gibt. Als Dienststelle kennt man auch die Sitzungstermine des PR. Der Weg über die Verfristung hat mehr Konsequenzen als Vorteile.

Lars73:
Die Folge sind ja eher Sondersitzungen. Die verursachen für den Arbeitgeber kosten und ggf. organisatorische Probleme, weil kurzfristig beschäftigte zur PR-Sitzung müssen. Deshalb vermeiden Dienststellen meiste Vorlagen zum ungünstigen Zeitpunkt an den PR zu geben.

Spid:

--- Zitat von: Fragmon am 27.11.2019 10:50 ---
--- Zitat von: Spid am 27.11.2019 09:49 ---Warum sollte den AG im Sachverhalt interessieren, wann der PR tagt?

--- End quote ---

Weil es den Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit gibt. Als Dienststelle kennt man auch die Sitzungstermine des PR. Der Weg über die Verfristung hat mehr Konsequenzen als Vorteile.

--- End quote ---

Und? Es gibt trotzdem keine Rechtspflicht, seine Planungen an den PR-Sitzungen auszurichten.

WasDennNun:

--- Zitat von: Spid am 27.11.2019 11:46 ---Und? Es gibt trotzdem keine Rechtspflicht, seine Planungen an den PR-Sitzungen auszurichten.

--- End quote ---
Wurde das denn behauptet?

Spid:
Habe ich das behauptet?

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