Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

4-Tage-woche muss ich arbeiten am freien Tag

<< < (4/5) > >>

Texter:
Sind 209 Jahresarbeitstage nicht die Rechengröße bei einer 4 Tage Woche?

Ich würde 209 + 4 (zusätzliche Tage in beliebigen Wochen) x 24 / 209 rechnen und käme auf 24,46. Falsch?

Spid:
52x4=208
208 ist aber nur die Rechengröße, die für AN mit regelmäßig 4 Arbeitstagen/Woche zu verwenden ist, es geht bei unregelmäßig arbeitenden AN aber um die Tage, an denen er tatsächlich zu arbeiten hatte. Die lassen sich schon aufgrund der unterschiedlichen Lage von Feiertagen nicht so herleiten, wie Du es tatest. Annähern kann man sich dem nur durch Wochenbezugnahme von Wochen, in denen tatsächlich gearbeitet wurde.

Texter:
ich dachte das BAG hätte mal gesagt, dass die Feiertage unerheblich sind und 261 die Rechengröße für eine 5 Tage Woche ist: BAG, Urteil vom 5. 11. 2002 – 9 AZR 470/01

Das ging dann vermutlich um einen anderen Sachverhalt, oder?


Spid:
Die dort in Bezug genommene Vorschrift setzt eine regelmäßige Verteilung im Wochenrhythmus voraus, soweit von der 5-Tage-Woche abgewichen wird. Das ist hier ja gerade nicht der Fall.

Paschulke:
Ähm, was passiert wenn Sie krank werden? Muss Ihre Kollegin dann jeden Tag zur Vertretung kommen?!? Wohl eher nicht...

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version