Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Entgeltgruppen E13 und höher mit Bachelor
Spid:
Aufgrund der unmittelbaren Geltung der tariflichen Normen, stellen die tariflichen Regelungen hinsichtlich ihrer Regelungsgegenstände stets auch die Realität und somit auch die Praxis dar. Wie bereits ausgeführt, ist Stellenbesetzung kein tariflicher Regelungsgegenstand. Dieses Unterforum behandelt die tariflichen Regelungen des TV-L/TV-H.
Lurchi:
Okay, ich verstehe (oder eben auch nicht). Vermutlich habe ich das falsche Forum gewählt. Ich wollte lediglich wissen, ob es gängig ist im Bereich TV-L in E13+ eingruppiert zu werden, wenn man keinen Master mitbringt.
Ich verstehe, dass es die tariflichen Regelungen erlauben. Wie realistisch meine Möglichkeiten dann sind, also ob es häufig vorkommt oder eher einen exotischen Fall darstellt, versuche ich dann anderweitig herauszufinden.
Danke und Gruß
WasDennNun:
--- Zitat von: Lurchi am 01.12.2019 12:35 ---Wie seht ihr das? Gibt es echte Möglichkeiten der Eingruppierung in E13 und höher (bei Vorhandensein einer Stelle) OHNE einen Master? Oder handelt es sich hier nur um eine theoretische Möglichkeit?
--- End quote ---
Ja, erstens weil sich die Entgeltordnung ändern wird, zweitens weil es im öD nicht auf Abschlüsse ankommt, sondern auf auszuübende Tätigkeiten.
Es wird allerdings schwierig, weil viele Personale es scheuen dieses auch zu erkennen und glauben E14 Stellen darf man nur Masterabsolventen geben.
Solltest du als eine Stelle finden die zur E14 (Also innerhalb der EGO Teil I) führt. Dann würdest du zunächst nur E13 erhalten, bis du einen Master hast oder als sonstiger Beschäftigter anerkannt wirst.
Wenn der AG aber so dämlich ist und Dinge fordert (Master in Informatik), die er nur für wünschenswert erachten sollte, dann kann man da halt nichts machen. Hier findet mEn aber gerade in einigen Bereichen ein Umdenken statt.
WasDennNun:
--- Zitat von: Lurchi am 01.12.2019 13:33 ---Okay, ich verstehe (oder eben auch nicht). Vermutlich habe ich das falsche Forum gewählt. Ich wollte lediglich wissen, ob es gängig ist im Bereich TV-L in E13+ eingruppiert zu werden, wenn man keinen Master mitbringt.
--- End quote ---
erstens sind diese Positionen im öD nicht gängig, da vielfach nicht erkannt wird, dass man mehr echte Informatiker braucht.
zweitens wird dann oft falsch ausgeschrieben, so dass nur Master zugelassen wird
drittens scheuen sich viele Personaler nach Lebenslauf zu beurteilen was jemand kann und wollen Papierabschlüsse haben damit sie den Ar* an der Wand haben.
--- Zitat ---Ich verstehe, dass es die tariflichen Regelungen erlauben. Wie realistisch meine Möglichkeiten dann sind, also ob es häufig vorkommt oder eher einen exotischen Fall darstellt, versuche ich dann anderweitig herauszufinden.
--- End quote ---
Bei uns hättest du eine Chance, ob ITZ Bund o.ä. Bereiche mit E13er IT Stellen BSCler auf Master Stellen einstellen, hängt wohl von der Bewerberlage ab.
Spid:
Eingruppierung und Stellenbesetzung/Einstellung sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Die Eingruppierung ist tariflich abschließend normiert. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien. Es ist mithin nicht nur gängig, sondern eine stets zwingende Folge, daß TB ohne Master in E13 und höher eingruppiert sind, wenn eine entsprechende auszuübende Tätigkeit vorliegt, die zu dieser Eingruppierung führt.
Ob eine entsprechende Tätigkeit übertragen wird, ist kein tariflicher Regelungsgegenstand. Eine entsprechende Frage würde ich im Unterfroum "allgemeine Diskussion" verorten, da keinerlei Zusammenhang zu den tariflichen Regelungen gegeben ist. Sofern Du nicht bereits bist, den konkreten AG und ggfs. auch noch Behörde und Standort zu offenbaren, wirst Du dort jedoch lediglich wertlose Beiträge in der Art von "wird bei uns so und so gehandhabt", was aber keinerlei Rückschluss auf die Mehrzahl oder Deinen spezifischen AG zuließe, als Antwort erhalten. Eine konkrete Einschätzung könnte hingegen ein Anruf in der Personalabteilung der entsprechenden Behörde bringen.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version