Hallo,
Unser Chef hat uns verlassen und ein Nachfolger kommt voraussichtlich erst in drei Monaten. Wir sind zwei Vertreter, auf die seine Arbeit vorübergehend aufgeteilt wird. Auf Nachfrage bei der Personalstelle wegen Zulage nach § 14 wurde uns beiden mitgeteilt, das wir die Zulage beide nicht erhalten, da die Vertretung nicht von einer Person sondern von zwei Personen erfolgt. Hätte also einer die alleinige Vertretung, würde er die Zulage erhalten.
Ist dies zutreffend? Ist es nicht ausreichend, dass wir beide jeweils höherwertige Tätigkeiten in der Vertretung ausüben?