Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Wie würdet ihr die Stelle eingruppieren
thomasmaurer:
Ich kann eure Einschätzung nicht nachvollziehen, bitte helft mir:
Daseinsvorsorge wird ausgegliedert, Gesellschaften werden gegründet mit jeweils 100 bis 200+ Mitarbeitern und Geschäftsführer E-15 bzw. außertariflich. Und die Person die für die Gemeinde überwacht und steuert ist E-12, soll ohne Hochschulabschluss komplexe Verflechtungen überwachen und für die Gemeinde, seine Einwohnern die Leistungserbringung kontrollieren und die Regeln für die Gesellschaft ausarbeiten und dem Rat berichterstatten?
Wenn der Überwacher seine Aufgabe nicht erfüllt und der Ergebnisabführungsvertrag nicht mehr vom FA anerkennst wird, geht z.B. sowohl die Energieversorgung als auch der Mittelspannungsnetzbetreiber in die Insolvenz und die Mitarbeiter dort verlieren ihren Job, die gesamte Einwohnerschaft trägt die Konsequenzen durch höhere Grundsteuern, der Schließung der Bäder und Insolvenz des Nahverkehrs? Für eine E-12?
Der mit dieser schwierigen und von hoher Qualität abhängigen Arbeit betrauter Mitarbeiter, soll wie der Leiter der kommunalen IT mit 15 beschäftigen eingruppiert werden? Wo es vielleicht mal dazu kommt, dass keiner mehr Anträge stellen oder Mitarbeiter bearbeiten können, aber eben niemand ohne Wasser, Strom und ohne Müllabfuhr leben muss? Er soll auch wie der Leiter der Bauaufsicht eingruppiert werden, dessen Fehlentscheidungen zu Konsequenzen einer weitaus kleineren Zahl von Einwohnern führen können? Er soll zudem niedriger eingruppiert werden als der Kämmerer, dessen Haushaltsvolumen nicht mal die Hälfte des Stammkapitals der genannten Gesellschaften ausmacht, nur weil er mehr Mitarbeiter hat?
Große Fragen:
1. Welche Tätigkeit in der kommunalen Verwaltung bedarf einer Hochschulbildung ab einer Gemeinde mit +150.000 Einwohnern?
2. Warum wird der Leiter eines Rechtsamtes mit drei Beschäftigen der E-13 als E-14 bewertet, während ein Jurist der eine schwierigere Arbeit mit weitaus höheren Konsequenzen bei schlechter Leistungserfüllung hat als E-12 bewertet?
3. Ist die Erstellung, Überwachung und Verwaltung von Unternehmen der Gemeinde keine wissenschaftliche Aufgabe, während die Prüfung allein der Jahresabschlüsse dieser Gesellschaften per Haushaltsgrundsätzgesetz nur durch Wirtschaftsprüfer erfolgen darf, die neben der Hichschulbildung weitere Exame erbringen müssen?
4. Nennt mir mal eine Amtsleiterstelle die mehr Verantwortung für eine größere Zahl hat.
Spid:
1. Kaum eine. Vielleicht irgendwas im Bereich Statistik...
2. Die irrige Rechtsmeinung Deines AG zur Eingruppierung anderer TB ist für die Eingruppierung unbeachtlich.
3. Hochschulbildung - keine wissenschaftliche Hochschulbildung. Und nicht mal die ist unabdingbar.
4. Wozu? Das ist schließlich für die Eingruppierung unbeachtlich, da weitere Verantwortung kein Heraushebungsmerkmal aus der E12 ist.
nichts_tun:
@TE: Ich würde dem betroffenen MA raten, froh zu sein, dass der AG wohl irrtümlich die EG 13 bei diesem Tätigkeitszuschnitt festgestellt hat.
Unabhängig von der Nicht-Relevanz für deine Fragen, halte ich die Befähigung zum Richteramt bei diesen auszuübenden Tätigkeiten nicht gerade für ideal, da wären BWL-Studiengänge m. E. vorteilhafter.
Kaiser80:
--- Zitat von: nichts_tun am 05.12.2019 08:14 ---@TE: Ich würde dem betroffenen MA raten, froh zu sein, dass der AG wohl irrtümlich die EG 13 bei diesem Tätigkeitszuschnitt festgestellt hat.
Unabhängig von der Nicht-Relevanz für deine Fragen, halte ich die Befähigung zum Richteramt bei diesen auszuübenden Tätigkeiten nicht gerade für ideal, da wären BWL-Studiengänge m. E. vorteilhafter.
--- End quote ---
Sehe ich ähnlich, M.e. klarer Fall-> Controller
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version