Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Interne Bewerbung / Einladung Pflicht?
Spid:
Bestimmt, aber jetzt bin ich unterwegs. Haufe kommentiert die gleichlautende Regelung im TVÖD ähnlich. Wenn Du nen Zugang hast (oder über den Testzugang), wird da sicher Rechtsprechung referenziert sein.
Wastelandwarrior:
BAG Urteil 2.7.2003 7 AZR 529/02
Anspruch dann, wenn die Bewerber "im Wesentlichen gleich beurteilt" seien.
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