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Interne Bewerbung / Einladung Pflicht?

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Lars73:
Auch nur bei gleicher Eignung. Wenn es genug besser geeignete Bewerber gibt besteht keine Notwendigkeit den internen Bewerber mit Teilzeitbeschäftigung einzuladen.

Novus:

--- Zitat von: Lars73 am 05.12.2019 09:13 ---Auch nur bei gleicher Eignung. Wenn es genug besser geeignete Bewerber gibt besteht keine Notwendigkeit den internen Bewerber mit Teilzeitbeschäftigung einzuladen.

--- End quote ---

So ist es!

Wastelandwarrior:
In Fällen des § 30 Abs.2 Satz 2 TV-L Tarifgebiet West (Sachgrundbefristungen) genügt es, wenn die harten Kriterien erfüllt sind.(Keine Bestenauslese).

"sind bevorzugt zu berücksichtigen, wenn die sachlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind."

Spid:
Nach der Rechtsprechung des BAG enthält die Vorschrift kein Einstellungsgebot. Maßgeblich für die unbefristete Einstellung bleibt im öffentlichen Dienst gem. Art. 33 Abs. 2 GG die Eignung des Bewerbers. Der befristet beschäftigte Arbeitnehmer ist deshalb bei der Besetzung eines Dauerarbeitsplatzes nur bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen.

Wastelandwarrior:
Habe ich noch nie rausgesucht, hast du ein Urteil ? Fand ich auch immer systemfremd.

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