Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Gleittage an Freitagen .... (Ende // Anfang Urlaug bzw. mittendrin)
Sungam:
Hallo,
wer kann mir helfen, ab wann gilt ein Erholungsurlaub als durchgehen und wann nicht.
Hintergrund unsere Dienstzeitvereinbarung:
& In Verbindung mit Urlaub soll ein Zeitausgleich nur vor Antritt und/oder nach Beendigung des Urlaubs genommen werden. Zeitausgleichstage können nicht innerhalb eines Erholungsurlaubs gewährt werden.
Nun habe ich am 23.12.2019 Urlaub (erster Urlaubsantrag )genommen und möchte am 27.12.2019 Gleittag (erster Gleittagantrag) nehmen....
dann vom 30.12.2019 bis 02.01.2019 (zweiter Urlaubstag) und am 03.01.2019 Gleittag (zweiter Gleittagantrag)
nun ist man der Meinung das geht nicht, da es ein zusammenhängender Urlaub ist.
Die Konsequenz das ich aus den Gleittagen zurück zum Dienst geholt werden kann, ist mir klar...
Danke schon mal für eure Antworten...
Lars73:
Ich würde davon ausgehen, dass die Dienstvereinbarung so wie vom Dienstherren angenommen zu interpretieren ist.
Unabhängig davon, dass ich die Regelung in der Dienstvereinbarung nicht sinnvoll finde, ist sie halt anzuwenden.
Warum nicht die Gleittage an Anfang und Ende des Zeitraums legen?
Unknown:
--- Zitat von: Lars73 am 10.12.2019 15:22 ---Warum nicht die Gleittage an Anfang und Ende des Zeitraums legen?
--- End quote ---
Ich würde mal vermuten, dass für den Freitag weniger Stunden anfallen, als während der Woche. Um rechnerisch die meistens Stunden rauszuholen, wurde der Gleittag halt auf den Freitag mitten in den Urlaub gelegt.
Ich gehe mal davon aus, das die Dienstvereinbar aussagt, dass der Urlaub nicht durch Gleittage unterbrochen werden darf.
Sungam:
--- Zitat von: Unknown am 10.12.2019 16:26 ---
--- Zitat von: Lars73 am 10.12.2019 15:22 ---Warum nicht die Gleittage an Anfang und Ende des Zeitraums legen?
--- End quote ---
Ich würde mal vermuten, dass für den Freitag weniger Stunden anfallen, als während der Woche. Um rechnerisch die meistens Stunden rauszuholen, wurde der Gleittag halt auf den Freitag mitten in den Urlaub gelegt.
Ich gehe mal davon aus, das die Dienstvereinbar aussagt, dass der Urlaub nicht durch Gleittage unterbrochen werden darf.
--- End quote ---
Es ist richtig, dass für Freitag weniger Stunden genommen werden müssen. Es stellt sich doch nun die Frage handelt es sich um ununterbrochen Urlaub ( Weihnachten und Wochenende plus verschiedene Urlaubsanträge ) oder nicht. Außerdem ist es ja auch eine Sollbestimmung und keine Mussbestimmung....
Lars73:
Ohne den genauen Wortlaut der Dienstvereinbarung kann man es nicht mit letzter Sicherheit sagen. Aber grundsätzlich halte ich das Vorgehen des Dienstherren für von der Dienstvereinbarung gedeckt. Der Sinn der Regelung war ja vermutlich genau solche Stundenoptimierungen zu unterbinden.
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