Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Welche EG?

<< < (7/10) > >>

Lio1896:

plus 20 Jahre im öD. 40 Jahre alt  zu sein alleine reichte nicht. Dies ist jetzt sogar abgeschwächt,  man muß nur noch 15 Jahre dabei sein, egal wie alt man dann ist.

Wo steht das? Das wäre spannend :)

Lio1896:
Und ja,  der örtliche Zusammenhang ist gegeben: NDS

MrRossi:
Das auf den TE die Altfallregelung nicht zutrifft

Spid:
Der TE hat eine Befreiung von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht vor dem 01.01.17 nicht geschildert.

Spid:

--- Zitat von: Lio1896 am 11.12.2019 14:43 ---Und ja,  der örtliche Zusammenhang ist gegeben: NDS

--- End quote ---

Und wo ist jetzt das Problem?

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version