Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Welche EG?
MrRossi:
--- Zitat von: Spid am 11.12.2019 13:13 ---Ja. Und Du wolltest uns was mitteilen?
--- End quote ---
Angeschlossen an deine Aufzählung, meine Ergänzung.
MrRossi:
--- Zitat von: Kat am 11.12.2019 14:00 ---
--- Zitat von: MrRossi am 11.12.2019 13:11 ---
--- Zitat von: Spid am 11.12.2019 12:37 ---Wie meinen?
--- End quote ---
bis vor der Einführung der EGO galt doch die Ausnahme, dass mit erreichen des 40 Lebensalters die Pflicht nicht mehr besteht.
--- End quote ---
plus 20 Jahre im öD. 40 Jahre alt zu sein alleine reichte nicht. Dies ist jetzt sogar abgeschwächt, man muß nur noch 15 Jahre dabei sein, egal wie alt man dann ist.
--- End quote ---
Nein
Spid:
--- Zitat von: MrRossi am 11.12.2019 14:12 ---
--- Zitat von: Spid am 11.12.2019 13:13 ---Ja. Und Du wolltest uns was mitteilen?
--- End quote ---
Angeschlossen an deine Aufzählung, meine Ergänzung.
--- End quote ---
Ah, jetzt. Du wolltest meine Aufzählung dahingehend ergänzen, daß Ausnahmetatbestände, die seit Jahren nicht mehr gelten, seit Jahren nicht mehr gelten.
MrRossi:
Für den vorliegenden Fall kannst du es ausschließen? Ich kenne weder die Dauer der Beschäftigung, den Zeitpunkt der Einstellung, der Übertragung der Tätigleiten noch das Lebensalter. In welcher Antwort habe ich das überlesen?
Spid:
Was kann ich ausschließen?
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version