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Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung / Muster?

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buttkeis:
Guten Morgen in die Runde,

ich habe eine Frage. Ich arbeite sein 2008 im Kultusministerium Hannover und bin für verschiedene Tätigkeiten zuständig, wie z.B. erstellen der Konten für neue Mitarbeiter, Einrichtung von Landesmail-Konten und Support, Administration verschiedener Plattformen, Zusammenarbeit mit dem LKA etc. Nun gibt es einen neuen Mitarbeiter, der identische Arbeiten verrichtet, allerdings mit einer höheren Entgeltgruppe. Nun hat mein Vorgesetzter vorgeschlagen, ich sollte einen Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung stellen, da meine Tätigkeiten im Laufe des letzten Jahres an Komplexität zugenommen haben und ich neue Arbeiten übertragen bekommen habe. Allerdings weiß ich nicht wie es am besten formuliere. Sorry für eine solche Frage. Aber evtl gibt es jmd der mit einen Schups in die richtig Richtung beiten kann???

LG

Gerald

Spid:
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich.

buttkeis:
Hallo Spid,

der Fachbereichsleiter und der Abteilungsleiter sagten ich sollte den Antrag fertig machen. Auf Grund der übertragenen Tätigkeiten, die als höherwertig gelten und nicht Teil der Arbeitsplatzbeschreibung sind, ist es das beste den Antrag noch im Dezember einzureichen. Wohl auch weil der neue Mitarbeiter höher eingestuft wurde, trotz gleicher Tätigkeiten.

Spid:
Wenn Dir die höherwertigen Tätigkeiten durch den AG übertragen wurden, bist Du bereits entsprechend dieser eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich. Die Eingruppierung erfolgt unmittelbar durch die tariflichen Regelungen, sie wird nicht durch den AG vorgenommen. Ist Deine Eingruppierung höher als das Entgelt, das Dir gezahlt wird, kommt der AG seiner Hauptpflicht aus dem Arbeitsverhältnis nicht nach.

buttkeis:
Mir wurde folgendes gesagt:
Laut meiner aktuellen Tätigkeitsbeschreibung für meine Stelle ist klar ersichtlich, dass ich neue Tätigkeiten dazu bekommen habe, die höherwertig sind und nicht Teil der Tätigkeistbeschreibung sind. Die neuen höherwertigen Tätigkeiten wurden mir vom Fachbereichleiter übertragen. Deshalb sollte man die Eingruppierung auf Grund der Tätigkeiten neu überprüfen. Jetzt bin ich verwirrt

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