Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung / Muster?

<< < (3/3)

buttkeis:
Vielen Dank Organisator, WasdDennNun,

dass ist ein guter Tip.

In der Tat ist es im Ministerium so, dass Mitarbeiter die eine  Produktnummer haben bzw eine leitende Aufgabe/Arbeiten, Tätigkeiten übetragen.

Spid:
Ob sie es tun ist weniger relevant als der Umstand, ob sie es - also namens des AG Arbeitsverträge schließen, denn nichts anderes ist eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung - dürfen.

McOldie:
Ich kann nur empfehlen, hier Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber auf Höhergruppierung geltend zu machen, denn dadurch wird zumindest im Falle, dass zu einer höheren Bewertung kommt, die Ausschlussfrist gewahrt. Ggf. ist dann im Rahmen der Ausschlussfrist eine rückwirkende Zahlung der höheren Bezüge möglich. In der schriftlichen Geltendmachung sollte dann möglichst die angestrebte Entgeltgruppe angegeben werden. Der Text könnte dann ganz schlicht lauten: "Ich bin der Auffassung, dass die mir übertragene Tätigkeit seit dem ????  den Merkmalen der Entgeltgruppe xyz entspricht und fordere Sie hiermit auf, mir die höheren Bezüge tarifgerecht zu zahlen." Dann muss der AG tätig werden.

Spid:

--- Zitat von: McOldie am 11.12.2019 11:45 ---Ich kann nur empfehlen, hier Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber auf Höhergruppierung geltend zu machen, denn dadurch wird zumindest im Falle, dass zu einer höheren Bewertung kommt, die Ausschlussfrist gewahrt. Ggf. ist dann im Rahmen der Ausschlussfrist eine rückwirkende Zahlung der höheren Bezüge möglich. In der schriftlichen Geltendmachung sollte dann möglichst die angestrebte Entgeltgruppe angegeben werden. Der Text könnte dann ganz schlicht lauten: "Ich bin der Auffassung, dass die mir übertragene Tätigkeit seit dem ????  den Merkmalen der Entgeltgruppe xyz entspricht und fordere Sie hiermit auf, mir die höheren Bezüge tarifgerecht zu zahlen."
--- End quote ---

Gem. der Rechtsprechung des BAG bedarf es bei der Leistungsklage i.V.m. der Eingruppierungsfeststellungsklage keiner Hilfsanträge für unterschiedliche Entgeltgruppen, sofern diese aufeinander aufbauen. Dies dürfte auch bei einer Geltendmachung Anwendung finden. Mithin ist es bei aufeinander aufbauenden Tätigkeitsmerkmalen unschädlich, bei der Entgeltgruppe, deren Entgelt man begehrt, möglichst hoch zu zielen. Wichtig ist jedenfalls der Hinweis, daß man darauf hinweist, daß man davon ausgehe, daß der AG in der Lage sei, das zustehende Entgelt und die damit entstandenen Ansprüche aufgrund der Angaben selbst zu errechnen.


--- Zitat ---Dann muss der AG tätig werden.

--- End quote ---

Nein, muß er nicht.

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version