Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung / Muster?
Spid:
Ist denn der Fachbereichsleiter überhaupt dazu befugt, eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung vorzunehmen?
Organisator:
--- Zitat von: buttkeis am 11.12.2019 09:38 ---Mir wurde folgendes gesagt:
Laut meiner aktuellen Tätigkeitsbeschreibung für meine Stelle ist klar ersichtlich, dass ich neue Tätigkeiten dazu bekommen habe, die höherwertig sind und nicht Teil der Tätigkeistbeschreibung sind. Die neuen höherwertigen Tätigkeiten wurden mir vom Fachbereichleiter übertragen. Deshalb sollte man die Eingruppierung auf Grund der Tätigkeiten neu überprüfen. Jetzt bin ich verwirrt
--- End quote ---
Die rechtlichen Grundlagen und die korrekte Vorgehensweise hat Spid beschrieben. Leider sind nicht alle Arbeitgeber in der Lage, korrekt zu handeln.
Bei Dir z.B., dass die die Tätigkeiten vom Fachbereichsleiter übertragen wurden. Hierzu ist in der Regel nur der Personalbereich befugt.
Konkret schlage ich vor, dass Du Deine Tätigkeitsbeschreibung zusammen mit der Führungskraft so formulierst, wie sie (inkl. höherwertiger Tätigkeiten) der Realität entspricht. Dann die Tätigkeitsbeschreibung zum Personalbereich, damit die Tätigkeiten Dir übertragen werden und der Arbeitgeber sich eine Meinung zur Eingruppierung bildet.
Spid:
Aus der Hauptpflicht des AG resultiert unter den Rahmenbedingungen der Tarifverträge im öD aber auch die Pflicht, den einzelnen AN vor übergriffigen Vorgesetzten wie den FBL im Sachverhalt zu schützen. Dies wäre durch regelmäßige aktenkundige Belehrungen des subalternen Führungspersonals und Abmahnungen bei Verstößen sicherlich umgesetzt. Die Erbringung einer höherwertigen Arbeitsleistung ohne entsprechende Eingruppierung könnte ein Schaden sein. Verzichtet der AG auf o.g. bzw. gleich wirksame Maßnahmen, ist sein Organisationsversagen ursächlich dafür. Ich frage mich, ob mal jemand versucht hat, anstatt einer Eingruppierungsfeststellungsklage i.V.m. einer entsprechenden Leistungsklage mal einen Schadensersatz gegen den AG geltend zu machen.
WasDennNun:
--- Zitat von: Organisator am 11.12.2019 09:44 ---Konkret schlage ich vor, dass Du Deine Tätigkeitsbeschreibung zusammen mit der Führungskraft so formulierst, wie sie (inkl. höherwertiger Tätigkeiten) der Realität entspricht. Dann die Tätigkeitsbeschreibung zum Personalbereich, damit die Tätigkeiten Dir übertragen werden
--- End quote ---
Und bis dahin nur noch die Tätigkeiten ausüben, die dir übertragen wurden(also das was in deine "alten" Tätigkeitsbeschreibung steht), damit deine Führungskraft dem Personalbereich auf die Füsse tritt.
@ Spid:
Wie verhält es sich eigentlich, wenn man in so einer Anfrage rein schreibt:
Bitte bestätigen sie mir, dass die hier aufgeführten Tätigkeiten die von mir seit dem 1.1.2017 (Datum an dem die Führungskraft die höherwertigen Tätigkeiten zugewiesen hat) auszuübenden Tätigkeiten sind.
Dann wäre man doch entsprechend des Datums in der entsprechende EG eingruppiert. Da ja offensichtlich die Führungskraft nur die Übertragung der höherwertigen Tätigkeiten übermittelt hat. Diese Übertragung also stattgefunden hat, nur es keine auffindbare Schriftform zwischen AG und AN gab/gibt.
Spid:
Damit die Führungskraft zum Übermittler der Übertragung werden kann, bedürfte es des Willens des AG zu dieser Übertragung vor dem, spätestens aber im Augenblick der Übermittlung.
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