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E10er Stelle mit Berufserfahrung möglich?

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emacs45:
Hallo Zusammen,

kurz zu meiner Situation: Ich bin ausgebildeter Fachinformatiker (mit knapp über sechs Jahren "einschlägiger Berufserfahrung") und habe eine IT-Stellenausschreibung (E10) mit Anforderung:


* ein erfolgreich abgeschlossenes Studium Diplom/Bachelor/Master mit IT Bezug oder ähnliches MINT-Fachoder

* eine abgeschlossene Berufsausbildung zum/r Fachinformatiker/in, Informatikkauffrau/-mann oder IT-Systemkauffrau/-mann oder vergleichbare Ausbildung mit Erfahrung im entsprechenden Berufsbild von mindestens 6 Jahren
gesehen.

Nun zu meiner Frage: im Forum habe ich jetzt gelesen, dass die formale Hürde für E10 ein abgeschlossenes Studium sein muss. Wenn man jetzt mit sechs Jahren Berufserfahrung daherkommt, kann es dann sein, dass man niedriger eingruppiert wird (z.B. E9), obwohl das in der Stellenauschrebiung explizit erwähnt wird?

Zweite Frage:

Falls ich in E10 eingestellt werde, kann ich lt. TVÖD mit einschlägiger sechsjähriger Berufserfahrung in Stufe 4 eingestellt werden. Ist dies korrekt oder "muss" ich mich mit mindestens der Stufe 3 zufrieden geben, falls sie mich beim "Verhandlungsgespräch" runterhandeln möchten? Oder wie läuft es denn genau ab?

Danke für die Antworten im Voraus!

VG


Spid:
Die Stellenausschreibung ist für die Eingruppierung unbeachtlich. Sie definiert Voraussetzungen für die Einstellung. Einstellung und Eingruppierung sind zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte. Für die Eingruppierung maßgeblich ist die Entgeltordnung. Wird in einem Tätigkeitsmerkmal eine Voraussetzung in der Person genannt und nicht erfüllt und ist auch kein sonstiger Beschäftigter, ist man in der nächstniedrigeren Entgeltgruppe eingruppiert.

Anspruch besteht auf Einstellung in Stufe 2 bzw. 3 bei mindestens einem bzw. drei Jahren einschlägiger Berufserfahrung. Einschlägige Berufserfahrung ist eine solche, bei der die bisherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgeführt wird.

emacs45:
Hi Spid,

danke für die schnelle Rückmeldung.

Das heißt dann für mich, ich werde in E9 eingestellt, falls ich kein "sonstiger Beschäftigter" bin. Das liegt aber im ermessen der Personalabteilung, ob ich als "sonstiger Beschäftigter" gelte oder nicht? Besser gefragt: Wie argumentiere ich am besten, dass ich als solches gelte? Die "Fähigkeiten" dazu hätte ich..

VG

Spid:
Es gibt keine E9. Die nächstniedrigere Entgeltgruppe wäre die E9c.

In dieser Broschüre: https://bit.ly/33ATh5H hat das BVA die Rechtsprechung des BAG zum "Sonstigen Beschäftigten" gut zusammengetragen. "Sonstiger Beschäftigter" ist man oder man ist es nicht, dem AG kommt lediglich eine Rechtsmeinung zu. Die Feststellung, ob ein TB "sonstiger Beschäftigter" ist oder nicht, ist einer gerichtlichen Entscheidung zugänglich. Das BAG geht davon aus, daß der "sonstige Beschäftigte" von den Tarifvertragsparteien als absolute Ausnahme vereinbart wurde, weshalb die Hürden entsprechend hoch sind.

emacs45:

--- Zitat von: Spid am 12.12.2019 16:43 ---Es gibt keine E9. Die nächstniedrigere Entgeltgruppe wäre die E9c.

--- End quote ---

Ja meine ich ja ;-)


--- Zitat von: Spid am 12.12.2019 16:43 ---
In dieser Broschüre: https://bit.ly/33ATh5H hat das BVA die Rechtsprechung des BAG zum "Sonstigen Beschäftigten" gut zusammengetragen.

--- End quote ---

Danke für den Link, habe ihn auch bereits schon ergoogelt :-)

Naja Argumentationsgrundlagen für den "sonstigen Beschäftigten" gibts jetzt genug. Die Vorraussetzungen werden auch erfüllt. Werde ich jetzt beim Vorstellungsgespräch sehen, ob sie es ansprechen werden..

Aber warum besteht "nur" Anspruch auf Stufe 3, wenn ich sechsjährige Berufserfahrung somit auf Stufe 4 kommen müsste?

VG

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