Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

E10er Stelle mit Berufserfahrung möglich?

<< < (5/5)

Max:
Man kann doch nicht einmal von Stufe 3 ausgehen, wenn die Einschlägkeit der Berufserfahrung streng ausgelegt wird.  Oder täusche ich mich?

Spid:
Es gibt keine „strenge“ Auslegung von einschlägiger Berufserfahrung. Einschlägige Berufserfahrung ist oder ist nicht. Dem TE wurde hier im Thread der entsprechende Anspruch unter der Voraussetzung einschlägiger Berufserfahrung im entsprechenden Umfang zutreffend vermittelt. Der TE hat sich zur Qualität seiner Berufserfahrung nicht eingelassen, weshalb auch nicht beurteilt werden kann, ob es sich um einschlägige Berufserfahrung handelt.

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version