Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
E10er Stelle mit Berufserfahrung möglich?
WasDennNun:
Platt gesagt: Es gibt Dinge, auf die du dich gerichtlich Einklagen kannst (z.B. einschlägige Berufserfahrung) und es gibt Dinge, die kann dir dein zukünftiger AG aufgrund von Kann Regelungen tariflich korrekt geben (förderliche Zeiten z.B.)
Und dann gibt es eine Grauzone, wo der AG übertarifliche Dinge macht, in dem er sich im Bereich des Eingruppierungsirrtumes bewegt. Z.B. jemanden als sonstigen Beschäftigten bezahlen, obwohl dieser kein sonstiger Beschäftigter ist.
Sowie der AG auch manchmal sich in der anderen Richtung irrt und TB weniger Entgelt bezahlt, weil er sich in der EG irrt.
Es soll ja AG geben, die diese Irrtümer begehen, weil sie beide Augen zukneifen.
Fazit: Teile deinem zukünftigen AG mit was deine Bedingungen sind und schaue ob er sich erfüllen kann und will. Wenn er dir ein schlechtes Angebot macht, was er erfüllen will, dann ist es an Dir das Angebot anzunehmen oder einen anderen AG zu suchen.
--- Zitat von: emacs45 am 12.12.2019 15:54 ---Nun zu meiner Frage: im Forum habe ich jetzt gelesen, dass die formale Hürde für E10 ein abgeschlossenes Studium sein muss.
--- End quote ---
Aaaahaaa!
Dann wirst du im Forum ja auch gelesene haben, dass ein Schulabrecher auch die EG14 bekommen kann, wenn der AG im entsprechende Tätigkeiten überträgt.
Spid:
AG begehen diese Irrtümer im öD nicht, da sie keine natürlichen Personen sind. Wer für den AG handelt und vorsätzlich in jener Sache irrt, verwirklicht den Tatbestand der Untreue.
WasDennNun:
--- Zitat von: Spid am 12.12.2019 22:22 ---AG begehen diese Irrtümer im öD nicht, da sie keine natürlichen Personen sind. Wer für den AG handelt und vorsätzlich in jener Sache irrt, verwirklicht den Tatbestand der Untreue.
--- End quote ---
Ja, und der Vorsatz muss nachgewiesen werden und angeklagt werden. Genauso wenig wie per se es Vorsatz ist, jemanden weniger Entgelt zu bezahlen als er eingruppiert ist, ist es per se umgekehrt.
Spid:
Der Tatbestand ist verwirklicht unabhängig von der Tatsache, ob er nachgewiesen oder deswegen Anklage erhoben wird. Zumal weder das eine noch das andere im Bereich des Unmöglichen liegt.
Spid:
Die E10 in Teil III Abschnitt 24 EGO hat nur eine Fallgruppe: "Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z. B. in der Fachrichtung Informatik) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen ent-sprechende Tätigkeiten ausüben."
Edit: Scheint @nichtnocheinbenutzername nun auch geschnallt zu haben - und hat seinen Beitrag gelöscht.
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