Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierung Lehrkräfte in Schulen für Gesundheitsberufen ab Jan. 2020
Spid:
„Ich beantrage meine Höhergruppierung nach §29d Abs. 2 TVÜ-L" genügt völlig, da in der in Bezug genommenen Norm ja bereits das Ergebnis enthalten ist. Der Antrag wirkt unmittelbar und führt in die höhere Entgeltgruppe, die sich nach §12 TV-L ergibt. Dem AG kommt keine Entscheidung zu, er hat lediglich die tarifliche Regelung umzusetzen. Auf diese Umsetzung muß man auch nicht ewig warten, da der Anspruch unmittelbar mit Eingang beim
AG mit Rückwirkung entsteht, könnte auch unmittelbar Feststellungs- und Leistungsklage erhoben werden. Es erscheint jedoch durchaus angebracht, dem AG eine Bearbeitungsfrist einzuräumen. 2 Wochen erscheinen mir durchaus adäquat.
Logo3:
2 Wochen? Uns wurden vom Personaler 6 Monate in Aussicht gestellt.... , es liege noch keine Durchführungsanweisung vor ;D
Spid:
Das ist völlig unbeachtlich. Man könnte auch sofort klagen.
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