Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierung Lehrkräfte in Schulen für Gesundheitsberufen ab Jan. 2020
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Hallo Spid,
einmal drüber geschlafen und ich verstehe jetzt deinen wichtigen Hinweis bzgl. "und entsprechender Tätigkeit". Das ist für unsere Berufsgruppe eine grundlegend neue "Denke" bzgl. der Eingruppierung, denn bis zum 31.12.19 noch werden wir entsprechend unserer Berufsausbildung (Physiotherapeut, Ergotherapeut... usw.) plus "als Lehrkräfte an entsprechenden Schulen eingesetzt" in EG 9b eingruppiert.
Ab 2020 ist die Tätigkeit ausschlaggebend und nicht mehr die Berufsausbildung, d.h. es genügt eben nicht nur, unsere (wissenschaftl. ) Hochschulausbildungen nachzuweisen, sondern auch, dass wir die entsprechende Tätigkeit tatsächlich ausüben, die diese wissenschaftl. Hochschulausbildung zwingend erfordert, soweit richtig?
Daran knüpft sich jetzt meine Frage an, w e r diese Bewertung erstmals vornimmt?! Das ist doch der AG?! Vergleicht der dann z.B. unsere Lehrtätigkeit mit vergleichbaren Lehrtätigkeiten anderer bereits eingruppierter Lehrenden, z.B. Berufsschullehrern? Oder w i e gehen AG da vor?
Spid:
Ja.
Nein, der AG äußert lediglich eine Rechtsmeinung, die die Eingruppierung nicht berührt. Eingruppierung ist und wird nicht gemacht.
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Folgende Diskussion:
wir stellen die Anträge auf Höhergruppierung. Müssen diese Anträge auch enthalten, w o h i n wir beantragen höhergruppiert zu werden oder überlassen wir diese Einschätzung dem Arbeitgeber. Wir machen in unserem Lehrteam zwar alle den gleichen Job, haben aber unterschiedliche akademische bzw. nichtakademische Qualifikationen, woraus sich ggf. unterschiedl. Höhergruppierungen ableiten lassen. Lt. Personalrat muss der Antrag diesen Hinweis enthalten, Spid hatte hier am 12.12. gepostet, dass ein formloser Antrag "Ich beantrage meine Höhergruppierung nach §29d Abs. 2 TVÜ-L" ausreicht (was auch taktisch klüger sein könnte!?).
Spid:
Der Antrag führt stets in die höhere Entgeltgruppe, die sich nach §12 TV-L ergibt, ungeachtet der Rechtsmeinung des AG wie des AN, welche das sein könnte.
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Also ist folgende Formulierung ausreichend:
"Gemäß § 29d Abs. 2 TVÜ-L beantrage ich die Eingruppierung in die Entgeltgruppe, die sich nach § 12 TV-L ergibt." ... und warten die Rechtsmeinung des AG ab?!
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