Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Einschlägige Berufserfahrung eines Promotionsstipendiaten
Spid:
Die Vorweggewährung nach §16 Abs. 5 TV-L führt nicht in eine höhere Stufe, es handelt sich lediglich um eine - jederzeit widerrufbare - Zulage. Der Anwendungsbereich des §16 Abs. 5 TV-L ist eröffnet zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten.
Lars73:
--- Zitat von: Ferdinand0 am 16.12.2019 16:04 ---Okay, schade. Wäre zu schön gewesen...
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Unabhängig von der tariflichen Situation gibt es einige Universitäten welche Stipendien ggf. als förderliche Berufserfahrung nach § 16 (2) Satz 4 TV-L-
Ferdinand0:
--- Zitat von: Spid am 16.12.2019 17:48 ---Die Vorweggewährung nach §16 Abs. 5 TV-L führt nicht in eine höhere Stufe, es handelt sich lediglich um eine - jederzeit widerrufbare - Zulage. Der Anwendungsbereich des §16 Abs. 5 TV-L ist eröffnet zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten.
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Okay, mein Fehler. Aber kann diese Zulage auch jederzeit gewährt werden?
Spid:
Ja. Unter welchen Umständen dies möglich ist, habe ich geschildert. Der einzige Grund, der im bestehenden Arbeitsverhältnis fortfällt, ist naheliegenderweise die Personalgewinnung.
WasDennNun:
--- Zitat von: Ferdinand0 am 16.12.2019 18:18 ---
--- Zitat von: Spid am 16.12.2019 17:48 ---Die Vorweggewährung nach §16 Abs. 5 TV-L führt nicht in eine höhere Stufe, es handelt sich lediglich um eine - jederzeit widerrufbare - Zulage. Der Anwendungsbereich des §16 Abs. 5 TV-L ist eröffnet zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten.
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Okay, mein Fehler. Aber kann diese Zulage auch jederzeit gewährt werden?
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Ja.
Ein Hebel ist Bindung von q. Personal. Da gibt es jedoch einige Personaler, die der Meinung sind, dass man das ja nur geben darf, wenn nachgewiesen ist, dass die Person abwandert.
Und vor Einstellung halt die Deckung des Personalbedarfs, dazu bedarf es aber ein Bewerberfeld für die Stelle, die bis auf dich, ungeeignet ist.
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