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Einschlägige Berufserfahrung eines Promotionsstipendiaten

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Spid:
Die Zeit, in der man arbeitet, ist Arbeitszeit. Alles andere sind Freizeitaktivitäten, die man entweder mit einer gewissen Hingabe verfolgt oder nicht.

WasDennNun:
Und ?
Rentner können auch Arbeitszeit vollbringen. (in der Dudendefinition)

Deine Persönliche meine was Freizeit ist, ist in Bezug auf der Definition was ein Hobby (in der Dudendefiniton) ist unbeachtlich, da nicht jede Zeit außerhalb der Arbeitszeit automatisch Freizeit ist (in der Dudendefiniton).

nicht jede Arbeit muss eine Berufsausübung oder eine Erwerbstätigkeit sein.
Das kannst du für dich so definieren, ist aber eine Einzelmeinung (außerhalb der arbeitsrechtlichen Fragestellungen).

wie gesagt arbeitsrechtlich kannst du dann diese Dinge Hobby, rumkugeln oder Freizeitaktivitäten oder sonstwie nenne, ist ja irrelvant wie man es da nennt, dazu sagt das BAG ja nichts. Außerhalb des arbeitsrechtlichen wird eine solche Aktivität nicht zu einem Hobby oder zu einer Freizeitaktivität, da es ja innerhalb einer Zeit mit besonderen Verpflichtungen ausgeübt werden kann und damit aus der Freizeit fällt (in der Dudendefiniton).

Und der H4ler, Arbeitssuchende, Zeuge, .... die kommen alle in ihrer Freizeit zum Amt, Gericht etc. , wenn sie einbestellt werden. Und wenn das mit Hingabe erfolgt, dann ist es ein Hobby.
Wusste schon immer, dass es seltsame Hobbies gibt.
(Ach zur Beerdigung der Eltern zu gehen ist ja auch ein Hobby, wird ja meist mit viel Hingabe betrieben und findet definitiv in der Freizeit statt) 8)

MrRossi:
Wie wäre es bei zwei Arbeitgebern?
Beide würden die Arbeitszeit bei dem anderen als Hobby betrachten wollen.  :o

Spid:
@WasDennNun: Da es aber um eine arbeitsrechtliche Fragestellung geht, ist es obsolet, darüber zu sinnieren, was Arbeit außerhalb des Arbeitsrechts alles bedeuten könnte.

@MrRossi: Nein, Arbeitszeit bleibt Arbeitszeit, auch bei anderen AG. Weshalb ja auch beide AG für die Einhaltung des ArbZG insgesamt für beide Arbeitsverhältnisse verantwortlich sind.

WasDennNun:

--- Zitat von: Spid am 18.12.2019 13:39 ---@WasDennNun: Da es aber um eine arbeitsrechtliche Fragestellung geht, ist es obsolet, darüber zu sinnieren, was Arbeit außerhalb des Arbeitsrechts alles bedeuten könnte.

--- End quote ---
eben und Dinge als Hobby zu bezeichnen, die keine Hobbies sind, ebenfalls.

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