Im Arbeitsrecht ist der Begriff Freizeit nun mal anders definiert, als er umgangssprachlich verwendet wird. Und das ist nichts außergewöhnliches.
Arbeitsrechtlich ist Hobby wie definiert?
Es geht hier ja darum, ob man sämtliche Tätigkeiten die man in seiner Freizeit ausübt als Hobbies sind. Ich sehe den Freizeit begriff so wie er im Duden steht und damit sind z.B. Forschungstätigkeiten, zu denen man sich verpflichtet hat (egal ob entgeltlich oder unentgeltlich) nicht zur Freizeit dazu gehört, da sie eben nicht in der Freizeit gemacht werden und somit kein Hobby.
Deswegen verneine die Aussage von Spid, dass alles was man nicht berufmäßig betreibt, aber damit seine Freizeit ausfüllt und dies mit einem gewissen Eifer betreibt, automatisch ein Hobby ist.
Arbeitsrechtlich ist es egal ob diese Dinge Hobby oder Stipendiumstätigkeiten oder Rumkugeln nennt, da habe ich kein Problem.
Aber trotzdem ist es Falsch solche Tätigkeiten als Hobby zu bezeichnen, da es eben Tätigkeiten sind, die nicht in der Freizeit ausgeübt werden, noch nicht mal in der Auslegung des Gabler Wirtschaftslexikons.
Und da weder BAG noch Gabler sich über den Hobby Begriff auslassen oder ihn definieren, ist es ein Taschenspielertrick für den Hobby Begriff deren Interpretation von Freizeit zu nehmen.
Und wenn Spid die Duden Definition von Hobby nimmt und dann aber nicht den Freizeitbegriff des Dudens, dann ist es unsauber es so auszulegen.
Hobby Duden:
als Ausgleich zur täglichen Arbeit gewählte Beschäftigung, mit der jemand seine Freizeit ausfüllt und die er mit einem gewissen Eifer betreibtFreizeit Duden:
Zeit, in der jemand nicht zu arbeiten braucht, keine besonderen Verpflichtungen hat; für Hobbys oder Erholung frei verfügbare ZeitUnd oh Wunder:
Es gibt Zeiten außerhalb der Arbeitszeit, die keine Freizeit sind, da man besondere Verpflichtung hat (ob entgeltlich oder nicht), folglich sind diese Beschäftigungen kein Hobby (im Sinne des Dudens).
Da kann man mit dem Fuß auf dem Boden aufstampfen und eine andere Sprachregelung für sich definieren, dass bleibt jedem frei.