Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[BY] Von A7 auf A8
Mayday:
Diese Richtlinie?
https://www.agn-bayern.de/wp/wp-content/uploads/20121101_Befoerderungsrichtlinien_StMI.pdf
DJ91:
Es handelt sich um diese hier
https://bayernrecht.beck.de/Dokument/Gesamtversion?vpath=bibdata%2Fges%2Fbayvv_2030_2_2_i_2269%2Fcont%2Fbayvv_2030_2_2_i_2269.htm&isAktuellGueltigeGesamtversion=True#lawanchor_bayvv_2030_2_2_i_2269
einfach auf Anlage klicken
Muenchner82:
Wenn die Beförderungsrichtlinien des StMI für den Nachgeordneten Bereich angewendet werden, dann ist eine Beförderung nach A8 erst im Mai 2023 möglich.
Die Mindestwartezeit in der QE2 beträgt übrigens 2 Jahre!
smaltalk:
Meiner Erfahrung nach ist die Verwendung, welcher du inne deiner Behörde zugeführt worden bist, ausschlaggebend für etwaige Beförderungen. Diese schafft für den Beurteiler einen "Rechtfertigungsgrund", dich mit einer entsprechenden Beurteilung, auf den Beförderungsweg zu schicken.
Auf kommunaler Ebene habe ich A6er Beamte erlebt, welche nebst BAL Urkunde die A7 sowie einen Stellenübertrag auf die A9 bekommen haben. Danach ging es per anno (!) aufwärts ins Endamt A9s - mit der Option auf die A10, bei entsprechender Verwendung. Allerdings ist, zumindest die A10 im mD dort, sowas wie der heilige Kral.
Muenchner82:
Zu welcher Zeit hat sich das denn zugetragen smaltalk?
Die Mindestwartezeiten sind in Art. 17 LlbG geregelt:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLlbG-17
A10 ist ohne mQ auch nicht mehr möglich in Bayern, nach der mQ kann man allerdings jetzt bis A13 befördert werden.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version