Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Stufenverhandlungen wann sinnvoll
Sjuda:
--- Zitat von: connyziege am 17.12.2019 22:33 ---Im Zuge dessen: wie kann ich feststellen, dass Zeiten XYZ angerechnet werden müssen?
--- End quote ---
Durch Subsumtion.
connyziege:
Ok, dann ärgere ich mich grad ein wenig.
Bin bei einer Stelle jetzt mit Stufe 1 EG 6 eingruppiert worden. Wollte vielleicht zu sehr den Job und habe deswegen nichts gesagt. :-( Ist ne Stelle in der Poststelle, Pforte mit gelegentlichen Kurierfahrten.
Hab insgesamt 36 Monate Vorzeiten im ÖD, mitunter im selben Aufgabenbereich, war mal insgesamt bei einem Arbeitgeber 24 Monate Auslieferungsfahrerin, bei dem ich mich dann zur Disponentin hochgearneitet habe. Als diese war ich dann auch 24 Monate angestellt.
Dann wäre ja mind. Stufe 2 drin gewesen, oder!?
Bastel:
Es kommt auch immer auf die Bewerberlage an. Wenn es viele Bewerber gibt, kann man Verhandeln oftmals vergessen. Gerade in niedrigen EGs heist es dann oft "Friss oder Stirb".
Spid:
Wobei sich eine fehlerhafte Rechtsmeinung des AG hinsichtlich des Anspruchs auf eine höhere Stufe jederzeit korrigieren läßt.
WasDennNun:
--- Zitat von: connyziege am 18.12.2019 07:50 ---Dann wäre ja mind. Stufe 2 drin gewesen, oder!?
--- End quote ---
Möglicherweise hast du einschlägige Berufserfahrung für deine aktuelle Tätigkeit, dann könntest du die höhere Stufe verlangen (und rückwirkend für 6 Monate einfordern).
Falls keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt: ja, da kann man sich ärgern, es nicht versucht zu haben eine höhere Stufe bei Einstellung zu bekommen. Sollte man aber nicht zu lange machen, das ärgern, sondern nach vorne schauen und sich über den Job erfreuen und nächstes mal anders handeln.
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