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Erfahrung mit Bewerber-Management im ÖD
Jim:
--- Zitat von: RsQ am 03.01.2020 12:28 ---Ich verweise mal auf mein kürzlich eröffnetes gleich gelagertes Thema:
Bewerbermanagement im öD
--- End quote ---
Danke für den Link. Das lese ich mir auch mal durch :-)
CmdrMichael:
--- Zitat von: Jim am 04.01.2020 07:37 ---Ich selbst habe mich mehrfach bei Bundesministerien (Innen-, Justiz- sowie BAMF), und Landesministerien (Kultus-) sowie bei Landesschulbehörden beworben. Dort wurden explizit Papier-Bewerbungen gefordert. Einmal (Innenministerium) war das gar nicht explizit ausgeschrieben und ich schickte wie üblich alles in einem pdf (4 MB) an die im Ausschreibungstext genannte Ansprechpartnerin. Die Rückmeldung war: Bitte reichen Sie die Unterlagen erneut postalisch ein. Das habe ich dann gelassen, weil es mir zu blöd war, in der heutigen Zeit noch sowas zu tun. So nötig hatte ich den Job da dann doch nicht.
--- End quote ---
Ist das beim Bund schon was länger her? Soweit ich weiß werden (zumindest bei uns) alles Bewerbungsverfahren zentral über das Service-Portal des BVA durchgeführt. -> https://www.service.bund.de/
Man kann sich nur noch online bewerben, unsere Stellenausschreibungen haben auch nur noch einen Link auf das Portal und keine Postanschrift mehr.
Tyto:
Momentan läuft bei einer Kommune eine wiederholte Stellenausschreibung bei der die Bewerbungsfrist einfach so nach hinten geschoben wurde.
originale Ausschreibung:
Datum der Ausschreibung (lt. eingescanntem Dokument) 29.11.2019
Bewerbungsfrist bis zum 06.01.2020 (auf Seite 2 vermerkt)
neue Ausschreibung
Datum der Ausschreibung (lt. eingescanntem Dokument) 29.11.2019 (also unverändert, nur Seite 2 ausgetauscht vermute ich)
Bewerbungsfrist bis zum 16.01.2020
Habe über Möglichkeiten der Anpassung des Stellenausschreibungsverfahrens nichts gefunden.
Nach der ersten Ausschreibung im Oktober/November wurde nach dem Vorstellungsgespräch einen Tag später per E-Mail abgesagt "man hätte sich nicht für den Bewerber entschieden".
Kann eine Kommune ohne Begründung die Bewerbungsfrist hinausschieben? Auch ohne die Dokumente korrekt anzupassen?
Vielen Dank für Eure Hilfe :)
Lars73:
@Tyto
Warum sollte es verboten sein?
Ein öffentlicher Arbeitgeber kann (unter bestimmten Umständen muss) ja auch verspätete Bewerbungen berücksichtigen.
Eine Verlängerung um 10 Tage wird nicht zu beanstanden sein.
Was spricht gegen die vorgenommende Änderung ohne Änderung des Datums des Dokuments?
Tyto:
Deswegen habe ich mich ja ans Forum gewandt, ich habe nichts gefunden, dass es gegen tarifliche oder andere Vorschriften verstößt.
Zwecks des Datums finde ich es nur bedenklich, demnach könnten auch andere Formalien (Voraussetzungen etc.) einfach geändert werden im Nachhinein um die Bedingungen zu ändern. Dies nicht kenntlich zu machen empfinde ich zumindest als fragwürdig :)
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