Hallo Spid,
ich habe jetzt erst gemerkt, dass die Fragenstellerin ja nicht allgemein gefragt hat, sondern dass hier speziell eine TVÖD Frage ist. Ist das auch auf den TV-L anwendbar?
Ich traue mich gerade nicht, meinen AG danach zu fragen (man will ja nicht gierig wirken).
Bei 9 Monaten in E9 bzw. jetzt E9b Stufe 1 TV-L kam nun eine Höhergruppierung durch Jobwechsel innerhalb des Dezernats auf E11 TV-L Stufe 2 zustande?
Da bin ich auf meine Januar Lohnabrechnung gespannt. Bei der Einstellung damals auf E9 wurde mir noch gesagt, "Da Sie nur 3 Jahre Berufserfahrung auf kommunaler Ebene haben und nicht genau Verwaltungsfachwirtin sind, gibt es nur Stufe 1".
Ich ging davon aus, dass der TV-L dich generell erstmal immer auf Stufe 1 zurücksetzt. Das ist auch der Grund, warum sich so wenige Kolleginnen auf meine neue Stelle beworben haben. Die wollen Ihre Stufen nicht verlieren. Allerdings meine ich, dass die Wenigsten sich in den letzten 8 Jahren mal mit ihrem Tarifvertrag auseinandergesetzt haben.
Ich persönlich habe den TVÖD immer leichter verstanden, als den TV-L.
FG