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Sonderurlaub Eheschließung

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Kryne:

--- Zitat von: nichts_tun am 08.01.2020 16:08 ---Das ist wohl an mir bislang vorbeigegangen, aber ich wäre noch nicht einmal auf die Idee gekommen, für meine Hochzeit eine (bezahlte) Freistellung zu fordern, geschweige denn, dass die Rechtsprechung dies aus § 616 BGB heraus liest.

--- End quote ---

Es ist eigentlich üblich. Mir persönlich ist auch keiner bekannt der keine Freistellung (bezahlt natürlich) für die Hochzeit bekommen hätte. Ich bin im Freundeskreis einer der letzten, daher habe ich schon einiges mitbekommen halt.

Beerdigung der Großeltern ist eben so ein Punkt bei dem fast Jeder den ich kenne eine bezahlte Freistellung bekommt, ist gem. TVÖD ebenso ausgeschlossen.

Wenn man nach §616 und der allgemeinen Rechtsprechung geht (an der man sich durchaus orientieren kann, denn 99% der Fälle sind durchgeurteilt durch sämtliche Instanzen) gibt es sogar für die silberne und goldene Hochzeit der Eltern eine bezahlte Freistellung, teilweise sogar für die Hochzeit von Geschwistern.

 

BAT:
Der TVÖD ist halt einer der schlechteren Tarifverträge im Land. Gilt für viele Aspekte.

Bastel:

--- Zitat von: BAT am 09.01.2020 14:07 ---Der TVÖD ist halt einer der schlechteren Tarifverträge im Land. Gilt für viele Aspekte.

--- End quote ---

Jahrhundertwerk!

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