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Sonderurlaub Eheschließung
nichts_tun:
Zwischenfrage: verstehe ich das richtig, dass man auf Grundlage des § 616 BGB - außerhalb des öD - einen Tag bezahlte Arbeitsbefreiung aufgrund der eigenen Eheschließung gewährt bekommen kann?
Lars73:
@nichts_tun
Wenn der Tarif- oder Arbeitsvertrag keine Regelung zur Freistellung trifft.
nichts_tun:
Das ist wohl an mir bislang vorbeigegangen, aber ich wäre noch nicht einmal auf die Idee gekommen, für meine Hochzeit eine (bezahlte) Freistellung zu fordern, geschweige denn, dass die Rechtsprechung dies aus § 616 BGB heraus liest.
BAT:
Basiert das Gesetz und die Rechtsprechung nicht sowieso auf dem gesetzlichen Mindesturlaub und ist daher schlicht bei den meisten Tarifverträgen nicht einschlägig?
Als wichtiges Kriterium im TVÖD könnte ich mir nur die Maßgabe vorstellen, den Urlaub in längeren Teilen zu nehmen und nicht tageweise (oder haben wir diese Regelung nur hausintern...?)
Ansonst halte ich diese Sonderfälle für Unfug.
Spid:
Nein.
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