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komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung

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Frank Lutz:
Guten Tag!

Ich arbeite in einer Behörde in NRW und habe eine grundsätzliche Frage.

Letztes Jahr hat sich zum 01.01. mein Aufgabengebiet komplett geändert, höchstwahrscheinlich auch die Eingruppierung.

Bis heute gibt es trotz mehrfacher Aufforderung nichts Offizielles. So gibt es weder eine Auflistung meiner jetzigen Tätigkeiten (also was alles in das neue Aufgabengebiet fällt), auch gab es keine Ergänzung oder Änderung zum Arbeitsvertrag. Bzgl. des letzteren Punktes teilte der PR mir mit, dass ich daher vertragsrechtlich gesehen auch nur die Tätigkeiten aus dem Arbeitsvertrag schulde, die schriftlich niedergelegt sind (somit also meine vorherigen Tätigkeiten).

Da ich mich in Personalangelegenheiten nicht so gut auskenne, wäre ich froh und dankbar, wenn mir jemand mitteilen würde auf was ich eigentlich grundsätzlich Anspruch habe (Änderung zum Arbeitsvertrag?).

Vor einigen Monaten habe ich bereits eine Aufstellung meiner jetzigen Tätigkeiten gemacht (also die Tätigkeiten, die derzeit bei mir anfallen), da hat mir mein Vorgesetzter gesagt, dass sich das aber im Verhältnis alles noch ändern würde. Seit dieser Zeit habe ich nun mehrfach darum gebeten, dass dies konkretisiert wird, bis dato ist da aber nichts passiert.

Meiner Meinung nach trage ich jetzt viel viel mehr Verantwortung als bei meiner vorherigen Tätigkeit, werde aber genauso entlohnt wie vorher.

Ist es ratsam meinem Vorgesetzten nochmals ganz eindeutig eine Frist zu setzen (auch wenn ich davon ausgehe, dass diese Frist erneut verstreichen wird) oder was soll / kann ich tun?

Mit unserer Personalabteilung habe ich ebenfalls schon gesprochen, aber die verweisen mich jedesmal an meinen Vorgesetzten.

Schon jetzt vielen Dank für die Antwort.   

Spid:
Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist eine Vertragsänderung und bedarf Deiner mindestens impliziten Zustimmung. Hat der AG die auszuübende Tätigkeit geändert? Oder handelt es sich nur um übergriffiges subalternes Führungspersonal?

Frank Lutz:
Ja, mein Arbeitgeber hat diese Tätigkeit geändert. Wir haben diesen ganz neuen Aufgabenbereich von jetzt auf gleich in unsere Abteilung bekommen und es musste (damals) auf die Schnelle jemand gefunden werden, der diesen Bereich bearbeitet. Die Aufgaben tangieren auch nicht die vorherigen Aufgaben oder gar die Aufgaben meiner Kollegen.

Inwieweit es tatsächlich eingruppierungsrelevant ist, wird man aber schlussendlich erst dann wissen, wenn klar ist, was alles zu dem Bereich gehört. Jedoch muss ich schon jetzt Entscheidungen treffen, die entsprechende Folgen nach sich führen.

Mit der Aufgabenänderung war ich einverstanden (und bin es eigentlich noch immer), jedoch hat es für mich immer häufiger den Anschein, als sei es ein Fass ohne Boden, da ich auch nach einem Jahr gar nicht genau weiß wie weit mein Aufgabengebiet geht.

Mittlerweile habe ich auch gehört, dass die Stelle hätte ausgeschrieben werden müssen, damit sich auch andere Kollegen darauf hätten bewerben können.

Der Personalrat weiß zwar, dass ich diese Aufgaben bearbeite und er hat auch schon mehrfach unseren Dezernenten aufgefordert ihm die neue Struktur mitzuteilen, aber irgendwie versandet es ständig.

Spid:
Stellen sind tariflich unbeachtlich. Wie hat der AG die Änderung der auszuübenden Tätigkeit vollzogen?

Frank Lutz:
Es hieß, dass diese neuen Aufgaben ab sofort von unserer Abteilung erledigt werden müssen und ob ich dazu bereit wäre dieses Aufgabengebiet aufzubauen und zu bearbeiten. Ich habe dem zugestimmt und das war es dann auch schon. Zwar hatte ich schon damals gefragt was alles dazu gehören würde, da erhielt ich dann, nur die Aussage, dass er (also mein Chef) das gerade zusammenstellt.

Mehrfach habe ich nach diesem Gespräch danach gefragt, weil es auch den Anschein hatte als wollten andere Abteilungen diesen Aufgabenbereich insofern erweitern, als dass sie ungeliebte Aufgaben an uns abtreten wollten.

In der Tat hat sich der Aufgabenbereich seit dem schon mehrfach geändert - was aber nach wie vor trotz der mehrfachen Aufforderung noch nicht schriftlich fixiert wurde.   

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