Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Eingruppierung im Rahmen der Tarifautomatik

<< < (3/4) > >>

sn4567:
im zweiten Fall wäre es aber dann so, dass ich bei Stufe drei von vorne neu beginne, richtig?

Lars73:
Es könnte auch zu Stufe 1 führen.

sn4567:
ok, ich bin verwirrt.

meine Kollegen, die mit mir dort beschäftigt waren aber noch nicht den Angestelltenlehrgang II absolviert haben, erhalten nun eine Nachzahlung im Rahmen einer Zulage. Diese sind in EG 8 eingruppiert und erhalten eine Zulage nach 9c in der Stufe in der sie in der EG 8 eingestuft sind und das ohne Verlust der Stufe bzw. Neubeginn der Stufe. Ist das richtig?

Spid:
Ja

sn4567:
aber wieso wird da nicht § 17 Abs. 4 analog angewandt? Die sind ja dann besser gestellt, obwohl die die persönlichen Voraussetzungen nicht erfüllt haben.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version