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Thema: Dienstordnungs-Angestelltenverhältnisse (DO-Angestellte)

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MatthiasT:
Guten Tag,

die Ausschussempfehlung des BR lautet sinnvollerweise:
DO-Recht für UV nicht schließen.
https://www.verkehrsministerkonferenz.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2020/0001-0100/0002-20.html;jsessionid=689F08389C9A32361D1866F03D59ADEA.1_cid382?nn=4353122

Wasserkopp:
D.h. die ganze Aufregung war umsonst?  ???

bgler:

--- Zitat von: Wasserkopp am 10.02.2020 06:09 ---D.h. die ganze Aufregung war umsonst?  ???

--- End quote ---

Sofern Ziffer 10 angenommen wird, ja. Die hilfsweise Ziffer 11 als Alternative sieht vor, dass das DO-Recht nur für UV-Träger der Länder und Kommunen erhalten bleibt.

Insider2:
Ich gehe davon aus, dass die Länder - falls es zu einer Schließung auf Bundesebene kommt - entsprechend nachziehen würden ....

bgler:

--- Zitat von: Insider2 am 14.02.2020 07:22 ---Ich gehe davon aus, dass die Länder - falls es zu einer Schließung auf Bundesebene kommt - entsprechend nachziehen würden ....

--- End quote ---

Warum sollte ein Land oder mehrere Länder eine solche Initiative ergreifen? Die sind doch nicht blöd und würden diesen Vorteil gegenüber den bundesunmittelbaren Trägern aufgeben, insbesondere in Zeiten von massiven Personalgewinnungsproblemen. Und außerdem gehe ich nicht davon aus, dass man bei den Ländern auch so grottig arbeitet wie beim BMAS und wichtige Aspekte (Funktionsvorbehalt etc.) völlig verkennt, so etwas sucht denke ich vergebens seinesgleichen. Auch ist man dort mit Sicherheit nicht so seltsam und schafft ein nicht zu erklärendes Durcheinander, bei dem die eine UK Dienstherrnfähigkeit hat und die andere nicht, eben wie es das BMAS bei den bundesunmittelbaren Trägern schaffen möchte (UVBB, SVLFG, BG Verkehr mit Dienstherrnfähigkeit, der Rest nicht).

Bleibt einfach zu hoffen, dass dieser Quatsch zurückgenommen wird und das DO-Recht unverändert sowohl für Bund als auch für Länder/Kommunen fortbesteht.

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