Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Thema: Dienstordnungs-Angestelltenverhältnisse (DO-Angestellte)
MatthiasT:
Vllt eine blöde Nachfrage, aber wären dann die ganzen BG (VBG, BGHM, BG ETEM, ...) auch davon betroffen, dh keine DO-Anstellungen von diesen mehr?
Ich wüsste jetzt nicht, inwiefern das im Bezug auf kommunal/land/bund getrennt ist.
bgler:
--- Zitat von: MatthiasT am 14.02.2020 18:00 ---Vllt eine blöde Nachfrage, aber wären dann die ganzen BG (VBG, BGHM, BG ETEM, ...) auch davon betroffen, dh keine DO-Anstellungen von diesen mehr?
Ich wüsste jetzt nicht, inwiefern das im Bezug auf kommunal/land/bund getrennt ist.
--- End quote ---
Bundesunmittelbare UV-Träger sind alle gew. Berufsgenossenschaften, die SVLFG und die UVBB. Landesunmittelbare bzw. kommunale UV-Träger sind die Landes-Unfallkassen, GUV u.s.w.
Sofern beschlossen wird, das DO-Recht für die bundesunmittelbaren UV-Träger zu schließen, ja. Dann dürfen VBG, BGHM und Co. keine neue DO-Verhältnisse mehr begründen. Ersatzweise Beamte können auch mangels Dienstherrnfähigkeit nicht ernannt werden, mit Ausnahme bei der BG Verkehr, der SVLFG und der UVBB.
MatthiasT:
Ok, danke für die Aufklärung.
Aus der heutigen Sitzung des BR werd ich aber auch nicht ganz schlau, da in der Beschlussdrucksache das Thema gar nicht auftaucht.
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/985/tagesordnung-985.html?nn=4732016#top-25
Luis1703:
Das ist der Beschluss des BR. Er hat die Änderungsvorschläge der Ausschüsse nicht angenommen. Der Gesetzentwurf wird so angenommen. Abschaffung des DO Rechts.
Lars73:
Es ist doch bisher nur die Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung. Es bleibt die Befassung Bundestag abzuwarten.
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