Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Thema: Dienstordnungs-Angestelltenverhältnisse (DO-Angestellte)

<< < (9/12) > >>

MatthiasT:
Vllt eine blöde Nachfrage, aber wären dann die ganzen BG (VBG, BGHM, BG ETEM, ...) auch davon betroffen, dh keine DO-Anstellungen von diesen mehr?

Ich wüsste jetzt nicht, inwiefern das im Bezug auf kommunal/land/bund getrennt ist.

bgler:

--- Zitat von: MatthiasT am 14.02.2020 18:00 ---Vllt eine blöde Nachfrage, aber wären dann die ganzen BG (VBG, BGHM, BG ETEM, ...) auch davon betroffen, dh keine DO-Anstellungen von diesen mehr?

Ich wüsste jetzt nicht, inwiefern das im Bezug auf kommunal/land/bund getrennt ist.

--- End quote ---

Bundesunmittelbare UV-Träger sind alle gew. Berufsgenossenschaften, die SVLFG und die UVBB. Landesunmittelbare bzw. kommunale UV-Träger sind die Landes-Unfallkassen, GUV u.s.w.

Sofern beschlossen wird, das DO-Recht für die bundesunmittelbaren UV-Träger zu schließen, ja. Dann dürfen VBG, BGHM und Co. keine neue DO-Verhältnisse mehr begründen. Ersatzweise Beamte können auch mangels Dienstherrnfähigkeit nicht ernannt werden, mit Ausnahme bei der BG Verkehr, der SVLFG und der UVBB.

MatthiasT:
Ok, danke für die Aufklärung.

Aus der heutigen Sitzung des BR werd ich aber auch nicht ganz schlau, da in der Beschlussdrucksache das Thema gar nicht auftaucht.
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/985/tagesordnung-985.html?nn=4732016#top-25

Luis1703:
Das ist der Beschluss des BR. Er hat die Änderungsvorschläge der Ausschüsse nicht angenommen. Der Gesetzentwurf wird so angenommen. Abschaffung des DO Rechts.

Lars73:
Es ist doch bisher nur die Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung. Es bleibt die Befassung Bundestag abzuwarten.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version