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Eingruppierung Gruppenleiter

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Spid:
Was haben PR mit Eingruppierungsfeststellungsklagen zu tun? Das ist ein individualrechtliches Instrument.

Natürlich hilft nur eine Klage - was aber angesichts der eindeutigen BAG-Rechtsprechung risikofreie ist. Spätestens das LAG gibt einem da recht, erstinstanzliche Urteile haben oft eine geringere Qualität als ein Würfelwurf. Das Alter der BAG-Urteile ist unbeachtlich. Solange das BAG seine Rechtsprechung nicht korrigiert, wovon nicht auszugehen ist, bilden sie die Richtschnur für die Auslegung der tariflichen Normen.

Isie:

--- Zitat von: Spid am 13.01.2020 22:14 ---Was haben PR mit Eingruppierungsfeststellungsklagen zu tun? Das ist ein individualrechtliches Instrument.

--- End quote ---

Nix. Wenn man aber als Personalrat die Beschäftigten darüber informiert, dass die Meinung des Arbeitgebers zur Eingruppierung vieler Sachbearbeiter wahrscheinlich unzutreffend ist, ist man zwangsläufig Ansprechpartner für die Beschäftigten.
Vielleicht habe ich die einschlägige Passage in den BAG-Urteilen übersehen. Du findest sie bestimmt auf Anhieb, Spid. Zitiere sie doch einfach hier.

Spid:
Wenn man das in seiner Freizeit tut, ist das okay - wenn man der Arbeit unter dem Vorwand der PR-Arbeit fernbleibt und derlei tut, ist es Arbeitszeitbetrug.

Es gibt keine einschlägigen „Passagen“, die Urteile selbst sind einschlägig.

Isie:
Wenn du BAG-Urteile so schnell liest, wie du Arbeitszeitbetrug konstatiert, wundert es mich nicht, dass alle von dir angeführten Urteile deiner Meinung nach einschlägig sind.

Spid:
Die Tatsachen sprechen für sich - ebenso wie die Urteile.

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