Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Stellenbewertung, Rückgruppierung möglich?
MrRossi:
Inwiefern müssten Lohngruppen angeboten werden, wenn sie den tariflichen Bestimmungen unterliegen?
Aber: Ohne die tatsächliche Eingruppierung zu kennen sind das natürlich unbeachtliche Mutmaßungen.
Spid:
Es ist doch nicht unüblich, daß ein AG seine Rechtsmeinung zur Eingruppierung bei einem Stellenangebot äußert. Ich gehe davon aus, daß „Möchten Sie xy werden? Das wäre wohl eine E10.“ deutlich häufiger vorkommt als „Möchten Sie xy werden? Bilden Sie sich mal eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung und sagen zu oder ab. Unsere Rechtsmeinung erfahren Sie mit der dann folgenden Entgeltabrechnung. Dann können Sie entscheiden, ob Sie klagen möchten.“ - aber das ist auch nur eine Mutmaßung.
MrRossi:
Nun, wenn jemand mir sagt er biete mir eine bestimmte Entlohnung ist es schon etwas anderes wie "das wäre wohl die Entlohnung" Zwei Versionen die unterschiedliche Folgen haben.
Spid:
Es handelt sich ja um eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung und somit um eine Vertragsänderung, die zwischen den Arbeitsvertragsparteien verhandelt wird. Was ich geschildert habe, wäre ein Angebot innerhalb der Verhandlungen.
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