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Stellenbewertung, Rückgruppierung möglich?

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Spid:
Fordern kann er viel, seine Ansprüche sind jedoch jeweils nach 6 Monaten verfallen.

Die Folge einer Korrektur wird regelmäßig ein anderes Entgelt sein.

MrRossi:
Ist der Sachverhaltschilderung nicht zu entnehmen, dass bewußt ein höheres Entgelt, abweichend von den tariflichen Regelungen, gezahlt werden soll, und diese somit vereinbart ist?

Spid:
Der Sachverhaltsschilderung ist zu entnehmen, daß bewußt das Entgelt nach einer höheren Stufe der Entgelttabelle gezahlt werden sollte, als sich aus den tariflichen Regelungen ergeben hätte. Daran ist der AG gebunden. Es ist jedoch nicht erkennbar, daß der AG eine höhere Entgeltgruppe als die zustehende vereinbaren wollte.

MrRossi:
"Zunächst habe ich das abgelehnt, als mir dann aber die Lohngruppe 10 angeboten wurde habe ich das Angebot angenommen...."
"ab Übernahme dieser Aufgaben wird Herrn Hansi1 in Entgeltgruppe 10 höher gruppiert. Abweichend von den tariflichen Regeln erfolgt die Eingruppierung sofort in Stufe5."

EG wurde angeboten.
Wird höhergruppiert, nicht "ist"
Das spricht für mich wie eine gewollte übertarifliche Vereinbarung.

Spid:
Nein. Das Angebot der E10 kann auch erfolgt sein, weil E10 der Rechtsmeinung des AG entsprach. Bei einer in der Zukunft liegenden Höhergruppierung ist "ist höhergruppiert" ebenso falsch wie "wird höhergruppiert". Zutreffend wäre "wird höhergruppiert sein".

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