Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Stellenbewertung, Rückgruppierung möglich?
Spid:
Ja. Das hat nur deklaratorische Bedeutung, d.h. daß die Arbeitsvertragsparteien lediglich der Auffassung sind, die auszuübende Tätigkeit sei dergestalt zu vergüten, und dies damit kundtun.
nichts_tun:
Unabhängig von den rechtlichen Ausführungen, ist es auch möglich, bevor Änderungskündigungen ausgesprochen werden müssen oder du dein Einverständnis zu einer solchen Änderung deiner auszuübenden Tätigkeiten gibst, dass dir dein AG andere gleich vergütete auszuübende Tätigkeiten / Stellen anbietet.
Spid:
Besser keine gleich vergütete, sondern eine, die zur Eingruppierung in E10 führt.
nichts_tun:
Dies sollte die Voraussetzung sein, bevor man dem TE diese Tätigkeiten anbietet...
KakPuh:
--- Zitat von: Spid am 15.01.2020 18:23 ---Wenn das nie eine E10 war, kann der AG grundsätzlich seine irrige Rechtsmeinung auch rückwirkend noch nach Jahren korrigieren […]
--- End quote ---
Kann er dann auch rückwirkend das jahrelang zu viel gezahlte Entgelt nachfordern? Oder nur die letzten 6 Monate? Gar nicht?
Was ist die Folge der Korrektur?
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