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Stellenbewertung, Rückgruppierung möglich?

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Tagelöhner:
Interessantes Thema, bei dem ich auch noch dazulernen möchte.

Inwiefern entsteht durch ein Eingruppierungsirrtum, der eindeutig langjährig rein arbeitgeberseitig verschuldet ist, eine Art Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, so dass eine korrigierende Rückgruppierung ggf. ein Verstoß gegen Treu und Glauben nach BGB wäre?

Vielleicht kann Spid hier nochmal etwas ins Detail gehen.

Spid:
Zeitablauf selber ist nicht dazu geeignet, entsprechende Vertrauenstatbestände zu schaffen. Dazu müssen weitere Aspekte hinzutreten, z.B. wiederholte Eingruppierungsmitteilungen anlässlich von Überleitungen.

Tagelöhner:
Wäre es denkbar, dass die Nennungen der Entgeltgruppe im Ausschreibungstext, im Arbeitsvertrag und fortlaufend auf Lohnbescheinigungen einen Tatbestand des Vertrauensschutzes schaffen?

Inwiefern entfalten Formulierungen in Vertragsvorlagen wie z.B. "Die Einstellung erfolgt für Tätigkeiten der Entgeltgruppe E X TVöD" einen arbeitsvertraglichen Schutz vor korrigierenden Rückgruppierungen? Eine derartige Formulierung hat für mich eine größere als eine reine deklaratorische Bedeutung.

Hieraus könnte man ja ableiten, dass die Entgeltgruppe zugesichert ist, und der Arbeitgeber nur noch berechtigt ist, Aufgabenveränderungen im Rahmen der genannten Entgeltgruppe zu vollziehen.

Spid:

--- Zitat von: Tagelöhner am 15.01.2020 19:33 ---Wäre es denkbar, dass die Nennungen der Entgeltgruppe im Ausschreibungstext, im Arbeitsvertrag und fortlaufend auf Lohnbescheinigungen einen Tatbestand des Vertrauensschutzes schaffen?
--- End quote ---

Nein, das ist nicht denkbar. Die Nennung in der Ausschreibung ist unbeachtlich, die automatisierte Ausgabe auf Gehaltsmitteilungen ist eben keine Eingruppierungsmitteilung. Eine Mitteilung anläßlich bspw. einer Überleitung in der Art „Sie waren bis tt.mm.jjjj in E9 eingruppiert und wurden zum tt.mm.jjjj in E9b übergeleitet.“ wäre hingegen eine solche und ist wohl am häufigsten für das Schaffen von Vertrauenstatbeständen ursächlich - weshalb ich ja auch von derlei abrate.


--- Zitat ---Inwiefern entfalten Formulierungen in Vertragsvorlagen wie z.B. "Die Einstellung erfolgt für Tätigkeiten der Entgeltgruppe E X TVöD" einen arbeitsvertraglichen Schutz vor korrigierenden Rückgruppierungen? Eine derartige Formulierung hat für mich eine größere als eine reine deklaratorische Bedeutung.

Hieraus könnte man ja ableiten, dass die Entgeltgruppe zugesichert ist, und der Arbeitgeber nur noch berechtigt ist, Aufgabenveränderungen im Rahmen der genannten Entgeltgruppe zu vollziehen.

--- End quote ---

Nein. Das ist auch nicht anders als die Standardformulierung „Der Beschäftigte ist in Ex eingruppiert.“

Hansi1:
In meinem Änderungsvertrag steht:
Wird in Abänderung des Arbeitsvertrags vom xxx folgender Änderungsvertrag geschlossen: Die Vergütung erfolgt ab dem xxx in Entgeltgruppe 10 Stufe 5.

Kann das der AG durch andere Aufgaben ändern?

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