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[Allg] Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 und Mitbewerber A14

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2strong:
Verstehe ich das richtig, dass:

1.
Du den geforderten Unterricht in den geforderten Schularten erfüllst,

2.
Du die Anforderung einer Abteilungsleitung an einer Schule nicht erfüllst,

3.
die Konkurrentin den geforderten Unterricht in den geforderten Schularten erfüllt (wenn auch noch nicht sehr lange),

4.
die Konkurrentin die Anforderung einer Abteilungsleitung an einer Schule erfüllt?

clarion:
Und erfüllt die Konkurrentin die Leitungsfunktion erst seit sehr kurzer Zeit?

Neuer12:
Nein.
Ich erfülle natürlich das Anforderungsprofil an einem AL.
Nur die Forderung schon einmal eine Abteilung geleitet zu haben ("wäre von vorteil" laut ausschreibungstext) erfülle och so nicht.
Die Konkurrentin hatte schon einmal zeitweise eine Abteilung geleitet.
Sie hat definitiv keine fundierte unterrichtserfahrung in den Schularten, da sie tlw. erst ein Jahr dort unterrichtet; ich schon.

2strong:
Wenn in der Ausschreibung keine Mindestanforderung an die Dauer der Tätigkeitsausübung formuliert ist, dürfte eine nur mehrmonatigen Ausübung unkritisch sein.

Sogenannte Vorteilskriterien werden erst entscheidend, wenn eine Entscheidung sich nicht bereits anhand der konstitutiven Merkmale ergibt.

Neuer12:
Das habe ich nicht verstanden.

Was sind "Vorteilskriterien" und "konstitutive Merkmale"?

Bei der unterrichtserfahrung steht "fundiert" dabei. Da reicht dann 1 Jahr?

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