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[Allg] Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 und Mitbewerber A14

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was_guckst_du:
...wenn du dich nicht wehrst, weiß man aber auch, dass "man es mit dir machen kann"...das bedeutet für deine Zukunft auch nichts Gutes...

...wenn du dich wehrst, tritts du niemanden vors Schienbein, sondern nimmst nur deine Rechte wahr...


2strong:
Ich würde mir an Deiner Stelle gründlich überlegen, was es zu verlieren gibt. Für mich klingt die geschilderte Situation nicht danach, dass Du an dieser Schule noch große Beförderungschancen hast. Insofern vergibt man sich mit einer Klage auch nichts.

Neuer12:
Ich muss ka (noch) nicht klagen, da nun erst mal das auswahlgespräch am RP absteht.

Ich bin ja auch derzeit nicht an dieser schule...
Die Frage wäre, ob man sich es bei einer Klage halt mit dem rp Verdirbt.

2strong:
Hat das RP Einfluss auf Deine dienstlichen Beurteilungen?

Neuer12:
Das RP entscheidet alleine.

Man sagt sich, dass es aber eigentlich nie gegen den SL entscheidet.

Die Frage wäre, warum das RP das 1. Verfahren abgebrochen hat.
Was ist jetzt der Vorteil im neuen Verfahren?

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