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[Allg] Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 und Mitbewerber A14
Neuer12:
O.k. danke.
Ich hänge halt immer noch am folgenden Gedanken:
Das Verfahren ist nicht rechtskonform; man klagt dagegen und bekommt Recht.
Nun wird die Stelle neu ausgeschrieben und das RP setzt (laut meinen Beobachtungen) alles daran, dass gerade der Kläger NICHT die Stelle bekommt und auch zukünftig keine ähnliche. D.h. man schreckt potentielle Kläger ab.
was_guckst_du:
...wenn du im Klageverfahren Recht bekommst, wird das Auswahlverfahren neu aufgerollt nach den Bedingungen der ursprünglichen Aussschreibung...einfach mal so eben ganz neu ausschreiben geht nicht...dazu müsste das alte Ausschreibungsverfahren erst beendet werden...eine Rücknahme bedarf einer nachvollziehbaren sachlichen Begründung und ist als Entscheidung wieder gerichtlich überprüfbar...
Neuer12:
Aber es könnten sich neue bewerben?
Bzw. nochmals ein Gespräch stattfinden?
clarion:
Hallo,
wenn gerichtlich festgestellt würde, dass die Auswahlentscheidung nicht korrekt war, so muss der Auswahlprozess entweder unter Beachtung der Vorgaben des Gerichtes wieder aufgenommen und mit den bisherigen Bewerbern fortgeführt werden. Anderenfalls kann das Auswahlverfahren auch abgebrochen und ganz von vorne begonnen werden. Ein Abbruch "einfach so" ist nicht möglich, da braucht es einen triftigen Grund. Ich denke aber, dass allein der Zeitablauf (bis zur Gerichtsentscheidung vergehen Monate und Jahre evtl noch mit Revision etc.) einen triftigen Grund darstellt, das Auswahlverfahren neu beginnen zu lassen.
was_guckst_du:
...wobei diese Verfahren überwiegend im Eilverfahren entschieden werden...das sind dann wenige Wochen...eine Fortführung im Hauptsacheverfahren und der damit verbundenen Lahmlegung der Stellrnbesetzung will ja keiner..
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