Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 und Mitbewerber A14
was_guckst_du:
--- Zitat von: 2strong am 02.06.2020 21:54 ---Rechtswidrige Auswahlverfahren sind allgegenwärtig.
--- End quote ---
...das stimmt...
...in einem entsprechendem Seminar stellte der Dozent die Behauptung auf, dass im öD seiner Einschätzung nach ein weit überwiegender Teil der Auswahlverfahren/Entscheidungen nicht rechtssicher seien...
2strong:
--- Zitat von: Neuer12 am 03.06.2020 23:19 ---Gibt es da auch wieder Urteile zu?
--- End quote ---
Klar, nur dadurch wird einem das ja bekannt. Aber die beziehen sich (bisher noch) nicht auf den Schuldienst in BW ;)
was_guckst_du:
...kann durchaus sein, dass der Schuldienst BW bislang sein "eigenes Süppchen" kocht, weil er noch nicht durch eine erfolgreiche Klage "auf Spur" gebracht wurde...also bisher nach dem Prinzip "wo kein Klager, da kein Richter" verfahren wird...
...bei Beförderungen oder der Vergabe von höherwertigen Stellen macht es keinen Unterschied, ob der Beamte Lehrer ist oder sonstwie beim Land oder der Kommune etc. beschäftigt ist...
Neuer12:
D.h. die Urteile bringen mir nichts im Ernstfall?
Bzw. Das RP weiß nichts davon, da keiner klagt?
2strong:
Die Urteile bringen insofern sehr viel, als dass sie aufzeigen, welche Anforderungen die Rechtsprechung an Auswahlverfahren stellt. Nun könnte man ja annehmen, dass Auswahlverfahren regelmäßig rechtskonform durchgeführt werden, da die Anforderungen ja bekannt und relativ eindeutig sind. Dem ist aber offenkundig nicht der Fall, sonst gäbe es nicht so viele erfolgreiche Klagen. Auch die Tatsache, dass mit dem RP ein Akteur am Verfahren beteiligt ist, der über hinreichende Ressourcen verfügen dürfte, um solche Verfahren rechtssicher durchzuführen, ändert daran nichts. Rechtswidrige Auswahlverfahren werden auf allen Verwaltungsebenen von allen Arten von Behörden aller Größenordnungen regelmäßig durchgeführt.
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