Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 und Mitbewerber A14
Neuer12:
So bin ich verfahren :)
Danke schon mal.
was_guckst_du:
--- Zitat von: clarion am 31.05.2020 08:55 ---Ich kenne es so, dass bei gleicher Beurteilung das Auswahl Gespräch entscheidend ist und nicht die mehrere Jahre alte Vor-Beurteilungen.
--- End quote ---
...das ist ja der Knackpunkt...
...zu einem (entscheidenden) Auswahlgespräch darf es erst kommen, wenn die Beurteilungen im Wesentlichen gleich sind...um zu einer punktgenauen Vergleichbarkeit zu kommen, müssen die Beurteilungen bis ins Kleinste ausdifferenziert werden - ggfls. auch unter Hinzunahme früherer Beurteilungen...da kann auch schon mal die längere Standzeit im letzten Statusamt entscheidend sein...
...das ist Stand der Rechtsprechung
Neuer12:
Danke.
Beim 2. mal kam es aber trotzuntwrschiedlicher statusämter zum Auswahlgespräch.
Und in die Entscheidung fließen dann beide (fast) gleichwertig ein.
Das ist im übrigen meines Wissens immer so in bw
2strong:
Dass es zum Gespräch kam, ist grds. nicht zu beanstanden, aber es wäre im Zweifel tatsächlich unnötig. Dass die Praxis in baden-württembergischen Schulen so ist, wie Du es beschreibst, kann sein, hat aber keine Aussagekraft bzgl. der Rechtmäßigkeit. Rechtswidrige Auswahlverfahren sind allgegenwärtig.
Neuer12:
O.k.
Danke
...
Gut zu wissen :)
Gibt es da auch wieder Urteile zu?
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version