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[Allg] Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 und Mitbewerber A14
2strong:
--- Zitat von: Neuer12 am 31.05.2020 10:13 ---Hätte ich ursprünglich auch grsagt...
Aber 2strong hatte ich so verstanden:
Wenn gerade zu a14 befördert und dazu noch nach einer Neuausschreibung, zählt neue a14 wie a13.
--- End quote ---
Nein. Eine Beurteilung als Oberrat ist eine Beurteilung als Oberrat. Ob man erst gestern in dieses Amt befördert wurde oder schon zehn Jahre darin "wartet", spielt keine Rolle.
Sollte in Deinem Fall bei Notengleichstand in A 14 statt der Vornoten (die bei Dir ja wohl besser sind) ein Auswahlgespräch über die Beförderung zur Abteilungsleitung entscheiden, würde ich mir nochmal die einschlägige Rechtsprechung für Dich ansehen. Da ein Auswahlgespräch nur eine Momentaufnahme darstellt im Gegensatz zu einer Beurteilung, die einen längeren Leistungszeitraum berücksichtigt, könnte das ein Ansatzpunkt für einen erfolgreichen Konkurrentenstreit darstellen.
Im Übrigen sehe ich es ebenso wie Eukalyptus.
Neuer12:
Gibt vor dem Gespräch von meinem Schulleiter keine neue Beurteilung.
Die alte zählt ein Jahr, ist also noch gültig.
2strong:
Dann solltest Du bei der Ausschreibung in den Clinch gehen.
Neuer12:
O.k.
Danke
Ich warte mal das Ergebnis ab...
Ich Frage mich halt nur, was es mir bim Endeffekt bringen würde...
Denn mich dann nehmen wird das rp dann höchstwahrscheinlich auch nach einem clinch nicht.
Es wird eher berichtet, dass sie nachtragend seien.
2strong:
Was es bringen kann, solltest Du von den Umständen abhängig machen, die im Entscheidungszeitpunkt vorliegen. Zunächst solltest Du Dich bewerben und abwarten, was passiert. Wenn es Neuigkeiten gibt, meld' Dich sofort und dann gucken wir weiter.
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