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[Allg] Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 und Mitbewerber A14

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Was die Beförderungskonkurrenz zwischen zwei Beamten oder Richtern unterschiedlicher Statusämter betrifft, kann nicht ausnahmslos davon ausgegangen werden, dass die Beurteilung des Beamten im höheren Statusamt regelmäßig besser sei als diejenige des in einem niedrigeren Statusamt befindlichen Konkurrenten. Vielmehr hängt das zusätzlich zu berücksichtigende Gewicht der in einem höheren Statusamt erteilten Beurteilung von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. BVerfG, Beschluss, 17.02.2017, - 2 BvR 1558/16).

was_guckst_du:

--- Zitat von: Neuer12 am 01.04.2020 16:25 ---Das bedeutet, sie hätte auch mit A14 keine Chance, wenn ich vom SL eine 1,0 erhalte?

Und wenn es anders entschieden würde, müsste man aber klagen?
Und was kommt dann bei einer erfolgreichen Klage raus?

--- End quote ---

...im "Normalfall" wäre das so...ich habe allerdings den Eindruck, dass bei Euch nicht immer alles "normal" abläuft...

...die Klage wäre ein sogenanntes Bewerberverfahrensanspruchsverfahren....der unterlegene Bewerber sieht sich in seinen Bewerverfahrensansprüchen verletzt...solche Verfahren beginnen in der Regel mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht (muss innerhalb 14 Tage nach der abehnenden Entscheidung eingereicht werden)...in den nicht von vornherein aussichtslosen Fällen untersagt das VG die Besetzung der Stelle und trifft danach eine Eilentscheidung in einem Vorverfahren...gegen einen solchen Beschluss kann noch beim OVG Beschwerde eingelegt werden...

...in den seltesten Fällen werden solche Fälle auch noch in der Hauptsache entschieden (weil das ewig dauern kann und die Stelle dann lange nicht besetzt wird)...

...in dem Vorverfahren stellt das VG/OVG fest, ob Bewerberverfahrensrechte verletzt sind oder nicht...sollten diese verletzt sein, wird aber lediglich das Auswahlverfahren neu aufgerollt und neu (unter Beachtung der Vorgaben des Gerichts) entschieden...

Neuer12:
Da gewinnt man ja dann eigentlich nix, oder?

hat sich "Feinde" gemacht und beim nächsten Mal überreden die einfach einen anderen A14 sich auch zu bewerben und man bleibt außen vor...

Neuer12:
Bis wie lange muss man eigentlich seine Note bzgl. Bewerbergespräch erhalten?
Mir wurde gesagt, es dauert 3-4 Monate; jetzt sind bereits 5 Monate vergangen.

Neuer12:
Die Sachlage ist nun so:

Das Verfahren wurde abgebrochen, da die Schule die Abteilungsleiterstellen anders strukturieren will.
Deswegen wird es nächstes Jahr wahrscheinlich neu ausgeschrieben.

Mein Gegenbewerber wird wahrscheinlich im MAI 2020 A14 und die Stelle dann kommissarisch leiten.

Habe ich dann überhaupt noch eine Chance?

Wenn ich es richtig lese, darf der Gegenbewerber ja eigentlich bei gleicher Schulleitungsnote und ähnlicher Note im Bewerbergespräch (z. B. er/sie 1,0; ich 2,0) auch keine Chance, da ich schon deutlich länger in A14 bewährt bin (seit 2012).

Oder ist dann die bessere Note ausschlaggebend?

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