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[Allg] Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 und Mitbewerber A14

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2strong:
Die Verschaffung des Bewährungsvorsprungs durch Übertragung der kommissarischen Leitung ist kritisch.
Die Note im Bewerbungsgespräch wäre nach Deiner Schilderung beim Konkurrenten klar besser.

Neuer12:
Also hättet der Schulleiter durch diesen "trick" das System ausgehebelt?

Neuer12:

--- Zitat von: 2strong am 25.04.2020 17:09 ---Die Verschaffung des Bewährungsvorsprungs durch Übertragung der kommissarischen Leitung ist kritisch.
Die Note im Bewerbungsgespräch wäre nach Deiner Schilderung beim Konkurrenten klar besser.

--- End quote ---

Ganz verstehe ich die Aussage auch nicht:

Kommissarische Leitung schlägt also das deutlich längere a14 von mir?

calmac:
ja

2strong:
Wenn ich korrekt resümiere, bist Du als Oberrat mit Gesamtnote 1 beurteilt und die Konkurrentin als Rätin ebenfalls mit Gesamtnote 1.

Aufgrund des höheren Statusamtes besitzt Du bei gleicher Note grds. einen Eignungsvorsprung.

Dass die Konkurrentin bis zur Ausschreibung des Beförderungsdienstpostens ebendiesen kommissarisch besetzten soll, dürfte unkritisch sein (vgl. BVerwG mit Beschluss vom 10.05.2016 - BVerwG 2 VR 2.15), da diese Zeit für den Leistungsvergleich "auszublenden" ist.

Für den Erfolg Deiner Bewerbung wird es maßgeblich auf das konstitutive Anforderungsprofil des Beförderungsdienstpostens ankommen. Wenn da nicht in sachlich gerechtfertigte Weise besondere Anforderungen gestellt werden, die Deine Konkurrentin erfüllt, Du aber nicht, sehe ich Dich trotz schlechterer Note im Auswahlgespräch im Leistungsvergleich stärker.

Wie häufig würdest Du als Oberrat bereits beurteilt und ggf. welcher  Note war die vorletzte Beurteilung?

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