Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Betriebswirt Anerkennung
LeLi:
Es gibt durchaus eine kooperierende Hochschule der VWA (FH Südwestfalen), an der ich mich zum Wintersemester 20/21 einschreiben könnte. Jedoch wird auch hier gesagt, dass ich durch das dann erworbene Bachelor Studium immer noch kein Recht auf eine Höhergruppierung habe.
Spid:
Weil Du dadurch auch immer noch nicht die Ausbildungs- und Prüfungspflicht erfüllst...
LeLi:
Okay, das ist mir bewusst. Angenommen bei einem Arbeitgeber (Verkehrsverbund) bei dem der TVÖD ebenfalls Anwendung findet, sucht einen Betriebswirten und bezahlt diesen (laut Stellenausschreibung) nach EG11, hier gilt dann aber offentsichtlich keine Ausbildungs- und Prüfungspflicht? Weiß jemand eventuell, warum das dann dort noch mal ein Unterschied ist?
Spid:
Wenn es ein Betriebswirt mit Hochschulstudium ist, erfüllt er doch die Voraussetzung durch ein der auszuübenden Tätigkeit entsprechendes Hochschulstudium.
c4r0:
--- Zitat von: Spid am 05.02.2020 20:10 ---Weil Du dadurch auch immer noch nicht die Ausbildungs- und Prüfungspflicht erfüllst...
--- End quote ---
Ich muss jetzt mal fragen, warum die Ausbildungs- und Prüfungspflicht mit einem Abschluss der FH Südwestfalen nicht erfüllt wäre? :o Das ist doch eine staatliche Fachhochschule, wo Klausuren geschrieben werden, am Ende des Studiums eine BT abzugeben und diese auch zu verteidigen ist. Warum würde dieser Abschluss weniger anerkannt werden, als der eines Studenten einer anderen Hochschule?
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version