Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Umgang mit Überlastung im Job
Pseudonym:
--- Zitat von: The Witch am 25.01.2020 12:38 ---
--- Zitat von: Pseudonym am 19.01.2020 20:58 ---Eine vierwöchige Krankheit in zwei Tranchen a zwei Wochen sollte dem AG ein Schuss vor den Bug sein. Es ist absolut üblich einen Arbeitnehmer mit Erschöpfungszuständen aus dem Verkehr zu ziehen und so weiteren Schaden abzuwenden. Tritt keine Zustandsbesserung ein ist der Arzt meist auch gewillt länger krankzuschreiben.
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--- Zitat von: Santo am 24.01.2020 22:07 ---Tags darauf hat sich eine andere Mitarbeiterin mit meinem Chef in die Wolle bekommen, da ging es ums Telefon, an das sie nicht geht, daraufhin hat sie sich noch am Arbeitsplatz krank gemeldet und ist heim.
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Wie kommt man eigentlich auf die Idee, eine Krankmeldung würde irgendwas ändern? (Außer der Tatsache, dass man ein paar Tage aus dem Verkehr gezogen ist - aber danach geht alles weiter wie gehabt.)
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Es ist die Vorstufe zur Kündigung und kein Allheilmittel. Entweder der AG registriert den drohenden Ausfall und handelt, oder er verliert einen AN.
So einfach ist das.
Spid:
Mir erschließt sich immer noch nicht das Problem. Es wurden keine Überstunden angeordnet, der TE wäre nur zur Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte im vereinbarten Umfang verpflichtet. Der AG hat nicht einmal angedeutet, er würde das anders sehen.
BeamterBR:
--- Zitat von: Spid am 25.01.2020 13:42 ---Mir erschließt sich immer noch nicht das Problem. Es wurden keine Überstunden angeordnet, der TE wäre nur zur Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte im vereinbarten Umfang verpflichtet. Der AG hat nicht einmal angedeutet, er würde das anders sehen.
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Gegebenenfalls sollte allerdings die besagte Überlastungsanzeige gestellt werden. Ansonsten kann der TE einfach auf den Stapel und die Anzeige verweisen. Solange nichts angeordnet ist sollte er nach der regulären Arbeitszeit Feierabend machen. Wenn man mal in dieser Situation war kann man als motivierter Arbeiter nachvollziehen, dass man die Sachen nicht liegen lassen will. Meistens hängen da ja auch noch andere Sachen dran, die man dann spürt. Nach einer gewissen Zeit in dieser Situation gewöhnt man sich aber daran. Man darf sich solche Sachen nicht zu Herzen nehmen. Einfach einen Stapel bilden und die Sachen liegen lassen. Mit der Überlastungszeige kommt man seiner Pflicht mehr als nach einen Fehler bei der Ressourcenplanung Arbeitnehmer geltend zu machen um den Arbeitgeber vor Schaden zu bewahren.
Spid:
Die Überlastungsanzeige ist ja nur AN-Pflicht, wenn eine unmittelbare erhebliche Gefahr für die Sicherheit oder Gesundheit besteht. Eine solche sehe ich nicht. Die sich aus der Treuepflicht ergebende Pflicht, nach Kräften einen Schaden vom AG abzuwenden, wurde durch den Hinweis an den Linienvorgesetzten erfüllt. Entweder man legt einen Aktenvermerk an oder macht das vor Zeugen oder per E-Mail, wenn man später den Nachweis führen möchte oder muß.
Luftpumpe39:
Wer sich auf der Arbeit so ausnutzen lässt, der ist das selbst Schuld. Lieber Thread-Opener, suchen sie sich eine andere Stelle, bevor das Burnout ruft.
Geld und Anerkennung sind nicht alles. Dann lieber ein paar Euro weniger verdienen, aber dafür entspannt durch Leben gehen...
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