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Fortbildung

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Fragender:
Hallo Forum,
wenn eine Fortbildung vom Arbeitgeber per Dienstplan angeordnet wird, werden Anfahrt bzw Rückfahrt als Arbeitszeit gewertet( Entfernung 120km)?
Bzw. können bei Fahrt mit dem eigenen Pkw die Fahrtkosten erstattet werden?

BStromberg:
Ich kann nur von der Regelung in meiner Behörde berichten:

Tatsächliche Dauer der Fortbildung (Netto-Zeit ohne Pausen) und Reisezeiten innerhalb des am jeweiligen Arbeitstags geltenden Arbeitszeitrahmens werden zu 100% als Arbeitszeit berücksichtigt.

Fahrtkosten werden nach dem LRKG NRW abgerechnet.

Der Arbeitszeitrahmen liegt zwischen 06:00 Uhr und 20:00 Uhr. Reisezeiten vor/nach diesem Korridor werden zu 50% als Arbeitszeit anerkannt. Da das ganze aber dezentral verwaltet wird, gibt es Ämter, die das voll anrechnen, andere rechnen gar nichts als Arbeitszeit an, wiederum andere buchen stets die Soll-Arbeitszeit +/. 0... es treibt mitunter herrliche Blüten  ;D

Bevor jetzt wieder Diskussionen zur Teilzeit kommen... allein der Arbeitszeitrahmen setzt den Maßstab; nicht das auf den Fortbildungstag eigentlich abzuleistenden Stunden-Soll.

Beispiel:

TZ-Kraft kommt Donnerstags eigentlich bloß 6 Stunden.
Fortbildung inkl. An- und Abreise von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Gesamtdauer brutto: 9 Stunden).
Im Seminar lt. Tagesordnung 2 x 15 Min. Kaffeepause und 30 Min. Mittag (Gesamtdauer netto: 8 Stunden).

Es werden 8 Std. Arbeitszeit angerechnet, auch wenn die Person eigentlich bloß 6 Std. per Dienstplan im Soll zu leisten hätte. Freilich gibt es dafür aber keine Zeitzuschläge etc., da es sich per Definition NICHT um Überstunden handelt.

Alien1973:
Bei uns ist derlei in einer Dienstvereinbarung bezüglich den Arbeitszeiten geregelt.

Am An- und Abreisetag können bis zu max. 12 Stunden gut geschrieben werden. Bei mehrtägigen Schulungen wird die reguläre an diesem Tag zu leistende Arbeitszeit gut geschrieben (bei Teilzeit tatsächlich anfallende Stunden). Und seien wir ehrlich, mehr als 8 Stunden netto pro Tag dauert eine Schulung in den seltensten Fällen...

Kryne:
Bei uns ebenso per DV geregelt. Würde bei euch mal schauen, ob es so eine DV gibt.

Fortbildung / Lehrgang wird mit dem Tagessoll an Stunden abgegolten. Bei einer 39 Stunden Woche also mit 7,48. Ganz egal wie lange der Lehrgang dauert.

Reisezeiten die darüber hinausgehen, werden nur anerkannt, wenn man selbst ein Fahrzeug lenkt. Bus / Bahn etc. werden nicht angerechnet.

Führt mitunter dazu, dass 3 Personen zum gleichen Lehrgang mit 3 Autos fahren. Sonst würde nur einer die Zeit bekommen. Umweltschutz in Höchstform :)


Ein Privat PKW kann abgerechnet werden, wenn der Vorgesetzte im Vorfeld, unter vorliegen triftiger Gründe, gestatte, dass ein privat PKW genutzt wird. Wenn man ohne vorliegen triftiger Gründe den privat PKW nutzt, kann man ihn nicht abrechnen. 

Fragender:
Vielen Dank für die Antworten!

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