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Fortbildung

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Lars73:
Die Möglichkeit zur Abweichung ist (abschließend) in § 44 (3) BT-V geregelt und gilt nur für die dort genannten Arbeitgeber/Einrichtungen. Aus der Formulierung "mindestens" kann man das von dir skizzierte eben nicht ableiten.

etugruber:

--- Zitat von: Fragender am 20.01.2020 10:58 ---Hallo Forum,
wenn eine Fortbildung vom Arbeitgeber per Dienstplan angeordnet wird, werden Anfahrt bzw Rückfahrt als Arbeitszeit gewertet( Entfernung 120km)?
Bzw. können bei Fahrt mit dem eigenen Pkw die Fahrtkosten erstattet werden?

--- End quote ---

Zu deiner Eingangsfrage: Fahrtkosten ....
Da dies im TvöD nicht geklärt ist, wäre dies eine im §77 BetrVg freiwillige BV mit dem Arbeitgeber....

Auch würde ich Dir empfehlen im §5 TVöD  - Qualifizierung Abs.5 meinem Arbeitgeber vorzulegen.
Abs.5. Die Kosten einer vom Arbeitgeber veranlassten Qualifizierungsmaßnahme - einschließlich Reisekosten - werden grundsätzlich vom AG getragen.
Abs.6.  Zeiten von vereinbarten Qualifizierungsmaßnahmen gelten als Arbeitszeit....

Ausser @SPID  hat etwas dagegen....

Spid:
Sofern überhaupt der Anwendungsbereich des BetrVG eröffnet ist...

etugruber:

--- Zitat von: Spid am 03.02.2020 15:12 ---Sofern überhaupt der Anwendungsbereich des BetrVG eröffnet ist...

--- End quote ---

Ich rede aber im Moment vom TVöD ....

Spid:
§77 BetrVG ist TVÖD?

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