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etugruber:

 Auch wenn du mit der Bahn fährst solltet ihr eine BV abschließen, die auch hier die AZ bezahlt wird.
Du hast ja ein Arbeitsvertrag wo dein Arbeitsstandort eingetragen ist. Wenn ich z.B. in München arbeiten muss und mein AG sendet mich nach Frankfurt ist dies Arbeitszeit. Er will ja, das du dort hin fährst...


 

Spid:
Nein, ist es nicht. Eine Betriebs-/Dienstvereinbarung entsprechenden Inhalts wäre im Geltungsbereich des BT-V unwirksam, da der TVÖD bereits eine abschließende Regelung trifft.

etugruber:

--- Zitat von: Spid am 31.01.2020 18:37 ---Nein, ist es nicht. Eine Betriebs-/Dienstvereinbarung entsprechenden Inhalts wäre im Geltungsbereich des BT-V unwirksam, da der TVÖD bereits eine abschließende Regelung trifft.

--- End quote ---

Falsch,  eine Betriebs-/Dienstvereinbarung die zum Vorteil für die Mitarbeiter abgeschlossen wird, haben Vorrang.(wird mit dem AG und BR abgeschlossen) vor dem TV.
Wir haben z.B. eine BV abgeschlossen.  Als BRV mussten wir zu einem 150 KM entfernten Standort fahren.
Hier wurde vereinbart, dass wir die KM und die Zeit zum nächsten Standort bezahlt bekommen.

Spid: Solltest du so etwas erzählen, solltest du bitte den § im TVöD mit dazuschreiben, da lesen und verstehen etwas anderes ist....

Spid:
Hast Du Nulpe schon mal §77 Abs. 3 BetrVG gelesen? Dann würdest Du angesichts der abschließenden Regelung in §44 Abs. 2 BT-V nicht so einen Bullshit verzapfen.

etugruber:
durch deine Beleidigungen erkenne ich dein Bildung....

Lesen und verstehen sind zwei Paar Schuhe....
§77 Abs. 3 BetrVG
Dies gilt nicht, wenn ein Tarifvertrag den Abschluss ergänzender Betriebsvereinbarungen ausdrücklich zulässt.

TVöD...
Für jeden Tag einschließlich der Reisetage wird jedoch mindestens die auf entfallende regelmäßige, durchschnittliche oder dienstplanmäßige AZ berücksichtigt....

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