Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Nie wieder eine Chance nach verhaltensbedingter Kündigung?
Tom Slim:
Hallo,
meine Frau hatte einen unbefristeten Vertrag bei einer großen Bundesbehörde. Sie erhielt eine verhaltensbedingte Kündigung, weil man ihr nachweisen konnte, dass sie wiederholt nicht gestempelt hat. Mehrmals hatte sie vergessen, ein- bzw. auszustempeln. Das war aber wohl nie das Problem, da sie in ihrem Vorgesetzten und der Personalabteilung Bescheid gegeben hatte und entsprechende Zeiten wurden "nachgebucht". Es ging um so Pausen zwischendurch, z. B. Büro verlassen, um zu telefonieren oder zu rauchen. Sie konnte zwar der Behörde belegen, dass das etwas mit ihrer vorliegenden psychischen Erkrankung zu tun hat. So blöd das vielleicht auch klingt. Darüber hinaus hatte sie während dieser Zeit Probleme mit ihrem Vorgesetzten, zumindest sie von ihrer Seite (Gefühl des Mobbings ...) und auch nicht kleine Probleme privater Natur. Dennoch blieb die Behörde hart und es blieb bei der verhaltensbedingten Kündigung. Anwaltlich wollte sie dagegen nicht vorgehen. Monate später bewarb sie sich vor Kurzem auf eine andere Stelle in der Behörde und gab auch ihre Schwerbehinderung an. Anhand der Stellenanzeige war sie nicht offensichtlich ungeeignet, sie erhielt allerdings dennoch leider keine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch. Man teilte ihr telefonisch mit, dass man sie aufgrund der verhaltensbedingten Kündigung nicht eingeladen hat und auch nicht musste. Sie ist total fertig und fühlt sich sozusagen doppelt diskriminiert, da sie nach der verhaltensbedingten Kündigung der Behörde sich mit ihrer psychischen Erkrankung "geoutet" hat und diese auch immer (leider) haben wird und sie meint, dass sie jetzt genau deswewegen nicht eingeladen wurde.
Wird sie nie wieder in dieser Behörde arbeiten können?
Hätte sie die Behörde vielleicht trotzdem einladen müssen? Sie würde sehr gerne der Behörde mitteilen, dass sie trotzdem eingeladen werden möchte, da sie wirklich an der Stelle interessiert ist. Gibt es da evtl. bitte eine rechtliche Handhabe?
Besten Dank.
Viele Grüße
Spid:
Ich würde davon ausgehen, daß die gesetzliche Verpflichtung zur Einladung behinderter Bewerber durch die Unzumutbarkeit für den AG, jemanden einzuladen, der ihn betrogen hat, nicht zum tragen kommt. Zudem wäre die Vermutung einer verbotenen Diskriminierung wohl durch den Arbeitszeitbetrug im vorherigen Arbeitsverhältnis widerlegt.
clarion:
Hallo wiederholtes nachgewiesenes Nichtstempeln ist Arbeitszeitbetrug, und nach Abmahnungen sind bei uns auch in den letzten Jahren zwei Leute gekündigt worden. Die hätten bei uns auch nie wieder eine Chance.
M. E. ist nicht die psychische Erkrankung sondern der Arbeitszeitbetrug der Grund für das Nichteinladen. Ich fürchte, dass es auch bei anderen Behörden schwer wird, zumindest dann wenn Einsicht in die Personalakte gewährt werden muss.
Bastel:
@Tom, deine Frau sollte sich damit abfinden, damit man Sie dort nicht mehr möchte ::) Spätestens nach dem Telefonat sollte das klar sein.
Kaffeetassensucher:
Ich denke auch, da muss deine Frau schon auf ein großes Maß Goodwill ihres (ehemaligen) Arbeitgebers vertraut haben, sich erneut dort zu bewerben. Arbeitszeitbetrug ist halt Arbeitszeitbetrug, irgendwo verständlich, dass die nicht scharf auf eine mögliche erneute Erfahrung selbiger Art sind.
Bei Bewerbungen bei anderen Behörden dürfte spätestens im Vorstellungsgespräch zur Sprache kommen, warum sie bei der vorherigen Behörde rausgeflogen ist (wenn nicht schon vorher die Personalakte angefordert wurde). Vielleicht lässt sich da ein bisschen Boden gutmachen, indem sie nachweist, dass sie sich in Therapie befindet (wenn es diese gibt, ich weiß ja nichts über ihre psychische Krankheit) oder dass sie sich erst bewirbt, wenn diese abgeschlossen ist, um zu zeigen, dass sie aktiv daran arbeitet, dass das Verhalten, das zu der Kündigung führte, nicht wieder vorkommt.
Dass man aber skeptisch wird, wenn man weiß, dass eine Bewerberin die Regeln zur Erfassung der Arbeitszeit mehr als freizügig auslegt, kann ich einem Arbeitgeber hingegen nicht verdenken.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version